(Bruttoproduktionswert) Wert der in einer Periode von einer Unternehmung oder einem Wirtschaftsbereich erstellten Sachgüter und Dienstleistungen, von dem die Entstehungsrechnung zur Berechnung des Volkseinkommens ausgeht. Er findet sich auf der rechten Seite der Produktionskonten, in —Input-Output-Tabellen und im "System of material product balances" der COMECON-Staaten. Zieht man vom Produktionswert die —Vorleistungen ab, so erhält man die —Bruttowertschöpfung (unbereinigt) eines Unternehmens oder Wirtschaftsbereiches (vgl. Tab.). · . .• • •••• · I• • • Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Reihe S. 8, Revidierte Ergebnisse, 1960 bis 1984, Mainz 1985, S. 32ff. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Reihe 1.3, Konten und Standardtabellen, 1990. Hauptbericht, Wiesbaden 1991, S. 198ff.
(auch: Bruttoproduktionswert) Stromgröße der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und der Input-Output-Tabelle. Definiert als Wert der von einer Wirtschaftseinheit, einem Sektor, einer Region oder der gesamten Volkswirtschaft während eines Zeitraumes erzeugten Sachgüter und Dienstleistungen; identisch mit der Wertsumme aus Verkäufen (Umsatz einschl. - Eigenverbrauch), Bestandsänderung an eigenen Erzeugnissen und Zugang von selbsterstellten Anlagen. Verkäufe werden zu Marktpreisen bewertet, der Eigenverbrauch, die Bestandsveränderungen und die selbsterstellten Anlagen zu Herstellungskosten. Setzt man vom Produktionswert die Vorleistungen ab, so erhält man die Bruttowertschöpfung (Wertschöpfung).
(Bruttoproduktionswert). Begr. der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für den Wert der Verkäufe von Waren und Dienstleistungen der Unternehmen aus eigener Produktion sowie von Handelswaren an andere (in- und ausländische) Wirtschaftseinheiten, vermehrt um den Wert der Bestandsveränderung an Halb- und Fertigwaren aus eigener Produktion und um den Wert der selbsterstellten Anlagen. Der Wert der Verkäufe schließt die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht ein. Der P. der sog. „Nichtmarktproduzenten" (aus den Sektoren Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck), die ihre Leistungen der Allgemeinheit überwiegend ohne direktes Entgelt (ohne Marktpreis) zur Verfügung stellen, wird durch die Addition der Aufwandsposten dieser Wirtschaftsbereiche ermittelt.
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