Summe der Erwerbs- und Vermögenseinkommen (Löhne, Gehälter, Mieten, Pachten, Zinsen, Gewinne usw.), die in einer bestimmten Periode den Inländern letztlich zugeflossen sind (Inländerkonzept). Das Volkseinkommen ist mit dem Nettosozialprodukt zu Faktorkosten bzw. Inländereinkommen identisch und stellt eine der zentralen Grössen des Volkswirtschaftlichen Rechnungswesens dar. Volkseinkommen 1 Ab 1988 vorläufiges Ergebnis. Quellen: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Statistisches Jahrbuch 1991 für die Bundesrepublik Deutschland, Stuttgart, Mainz, 1991, S. 628. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 18, Volks- wirtschaftliche Gesamtrechnungen, Reihe 1.3, Konten und Standardtabellen 1990, Hauptbericht, Wiesbaden 1991, 5.166. Jahr\' Mio. DM in % des Volkseinkommens 1960 240 110 60,1 39,9 1965 358 450 65,3 34,7 1970 530 400 68,0 32,0 1975 800 570 74,2 25,8 1980 1 139 580 75,8 24,2 1985 1 406 770 73,0 27,0 1986 1 497 550 72,1 27,9 1987 1 550 000 72,6 27,4 1988 1 635 540 71,5 28,5 1989 1 734 320 70,4 29,6 1990 1 871 450 70,2 29,8 Deutschland wird das Volkseinkommen im Rahmen der Verteilungsrechnung in (Brutto-)Einkommen aus unselbständiger Arbeit und (Brutto-)Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen untergliedert; in der Verwendungsrechnung ergibt es sich aus --Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen minus Abschreibungen minus indirekten Steuern (bereinigt um die Subventionen) und in der Entstehungsrechnung entspricht es der Summe der Nettowertschöpfungen aller inländischen Produktionsbereiche zuzüglich der von Inländern aus dem Ausland bezogenen Faktoreinkommen abzüglich der von Ausländern im Inland erworbenen Faktoreinkommen. Die Bestimmungsgründe des Volkseinkommens werden in der theoretischen Volkswirtschaftslehre untersucht (Einkommens- und Beschäftigungstheorie). Literatur: Brümmerhoff, D., Gesamtwirtschaftliches Rechnungswesen, 2. Aufl., Köln 1982. Haslinger, F., Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, 4. Aufl., München, Wien 1986. Stobbe, A., Volkswirtschaftslehre I, Volkswirtschaftliches Rechnungswesen, 6. Aufl., Berlin u. a. 1984.
Nationaleinkommen
(Sozialprodukt)
Mit Volkseinkommen bezeichnet man die Summe aller Einkünfte in einer Volkswirtschaft innerhalb einer bestimmten Periode. Dazu gehören das Inlands- und das Auslandseinkommen von Inländern, jedoch nicht das Inlandseinkommen von Ausländern. Das Volkseinkommen ist eine Größe in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
Siehe auch: Bruttosozialprodukt
Syn. f. Nettonationaleinkommen (früher Nettosozialeinkommen) oder Nettonationalprodukt (früher Nettosozialprodukt) zu Faktorkosten. Das V. ist die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die Inländern in einer Rechnungsperiode zufließen. Es umfasst also das von Inländern empfangene Arbeitnehmerentgelt (das Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit) sowie die Unternehmens- und Vermögenseinkommen (die Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen); Letztere fließen Selbstständigen, Arbeitnehmern und öffentlichen Haushalten zu. S. Gesamtwirtschaftliche Verteilungsrechnung.
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