entspricht dem Gesamtwert des Sachvermögens einer Volkswirtschaft, vermehrt um deren Nettoposition (Forderungen minus Verbindlichkeiten) gegenüber dem Ausland. Das Volksvermögen lässt sich durch Aggregation der einzelwirtschaftlichen bzw. sektoralen Vermögensrechnungen ermitteln. Aufgrund der schwierigen Erfassungs- und Bewertungsprobleme existieren nur einige nichtamtliche Schätzungen des Volksvermögens für die Bundesrepublik Deutschland (Vermögensverteilung).
Gesamtwert aller am Rechnungsstichtag vorhandenen Gegenstände einer Volkswirtschaft, die dazu bestimmt sind, im Rahmen von Produktion (Produktivvermögen) oder Konsumtion (Gebrauchsvermögen) begehrte und knappe Leistungen abzugeben oder die Ansprüche auf solche Leistungen beinhalten (Forderungen an das Ausland) oder der Werterhaltung dienen. Wird statt der Forderungen die Nettoauslandsposition in Rechnung gestellt, erhält man das Volksvermögen als Nettogröße (Netto-Reinvermögen). Die Bestimmung des Volksvermögens stellt vor außerordentlich große und z.Z. noch nicht voll bewältigte Probleme in bezug auf den Begriff des Vermögens und (teilweise mit den konzeptionellen Problemen verknüpft) hinsichtlich der Bewertung und statistischen Erfassung. Andererseits erheben sich immer drängendere Forderungen, z.B. aus dem Bereich der Wirtschaftstheorie, nach einer Ergänzung der Betrachtung von Stromgrößen durch eine solche von Bestandsgrößen, die wichtige Nebenbedingungen (Budgetrestriktionen) oder - Realvermögenseffekte aufzeigen könnte. Entsprechende Forderungen erhebt auch die Wirtschaftspolitik, z.B. in Hinblick auf - Regelmechanismen, die am Produktionspotential ausgerichtet sind, ferner die Verteilungspolitik. Mit Rücksicht auf die außerordentlich schwierige Erfassung v.a. des Arbeitsvermögens wird die Volksvermögensrechnung meist auf die Formel verkürzt:
Mit ihr gewinnt man Anschluss an die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und deren Bestandsänderungsformel: Nettoinvestitionen + Änderung der Nettoauslandsposition = Ersparnis (einschl. Vermögensübertragungen) = Reinvermögensbildung + preisbedingte Wertveränderung des Reinvermögens + sonstige Reinvermögenserhöhung (z.B. Neuerschließung von Bodenschätzen) — sonstige Reinvermögensminderung (z.B. Verluste durch Naturkatastrophen)
= Reinvermögensänderung
Damit ist eine Volksvermögensrechnung nach der Bestandsfortschreibungsmethode möglich. Sie ist beim Anlagevermögen (auf Basis der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) sowie bei Forderungen und Verpflichtungen (auf Basis der Finanzierungsrechnung) im nationalen und internationalen Bereich schon weit fortgeschritten. Literatur: Haslinger, F. (1995). Stobbe, A. (1989). Goldsmith, R.W. (1976). Engels, W. u.a. (1974)
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