Bestand an dauerhaften Konsumgütern (Wohnungseinrichtungen, Elektrogeräte, Automobile, Kunstschätze) im Besitz der privaten Haushalte. Das Gebrauchsvermögen zählt in der amtlichen Statistik nicht zum privaten Vermögen. Dagegen sind Kraftfahrzeuge und Kunstgegenstände von Unternehmen gewerbliches Vermögen.
Teil des Volksvermögens, dessen Anschaffung nach der Konvention der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als letzter Verbrauch erfaßt wird. Es handelt sich dabei um Waren, die bei einmaliger Verwendung nicht verbraucht, sondern i.d.R. länger als ein Jahr genutzt werden. Das Gebrauchsvermögen wird unterteilt in das Gebrauchsvermögen der privaten Haushalte und des Staates. a) In der volkswirtschaftlichen Vermögensrechnung umfaßt das Gebrauchsvermögen der privaten Haushalte nur langlebige, hochwertige Gebrauchsgüter (z.B. Möbel, Kraftfahrzeuge). Gebrauchsgüter von mittlerer Lebensdauer und/oder begrenztem Wert (z.B. Heimtextilien, Geschirr) und Verbrauchsgüter (z.B. Nahrungsmittelvorräte) sind nicht enthalten. Ausgeschlossen ist auch das gesamte Wohnungsvermögen (einschl. der Grundstücke der privaten Haushalte). Das Gebrauchsvermögen der privaten Haushalte wird in der volkswirtschaftlichen Vermögensrechnung nach der perpetual-inventory-Methode (Bestandsfortschreibung) berechnet. Sein Wert (Nettogebrauchsvermögen zu Wiederbeschaffungspreisen) belief sich 1997 auf 2095,23 Mrd. DM. Betrachtet man die Haushalte als Produzenten von Waren und Dienstleistungen für den eigenen Verbrauch, so müßten Teile des privaten Gebrauchsvermögens (z.B. Haushaltsgeräte) ähnlich wie das Anlagevermögen im Unternehmenssektor als Produktivvermögen angesehen werden.
b) Das Gebrauchsvermögen des Staates umfaßt die militärisch genutzten Bauten und Ausrüstungen des Staates. C. St.
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