in der Vermögensrechnung und vermögenspolitischen Diskussion ein nicht einheitlich verwendeter Begriff. In einigen Berechnungen zur -Vermögensverteilung wird darunter das gewerbliche Nettobetriebsvermögen der Einzel- und Personalunternehmen zuzüglich der Anteile an Kapitalgesellschaften verstanden. Bei dieser Abgrenzung geht es um die eigentumsrechtliche Verteilung der Ansprüche auf das Realkapital.
Wert derjenigen Teile des - Volksvermögens, die Leistungen im Rahmen der - Produktion erbringen. Die Abgrenzung des Produktivvermögens hängt also unmittelbar vom Produktionsbegriff ab. Da die Produktion ihrerseits als Vorgang verstanden wird, der Güter näher an den Verbrauch heranführt, ist der Begriff des Produktivvermögens letztlich von der Definition des Verbrauchs abhängig. Negativ ausgedrückt: Gegenstände, die als in den Verbrauch eingegangen gelten, zählen nicht zum Produktivvermögen. Das trifft nach der Konvention der Volkswirtgenstände des - Gebrauchsvermögens zu (Sachgüter im Bestand der Haushalte und militärische Sachgüter im Bestand des Staates). Meist stimmt allerdings eine solche, den Gesichtspunkten und Zwängen der Bewegungsrechnung folgende Abgrenzung mit den Verwertungsinteressen der Vermögensrechnung nicht überein, so dass ihr ggf. nur in Quantifizierungsnöten gefolgt wird. Gliederung: a) Menschliches Produktivvermögen (human capital); b) Sachliches Produktivvermögen: · investiertes Produktivvermögen: Anlagevermögen (Bauten und Ausrüstungen), Vorratsvermögen (einschl. Vieh und Ernte auf Halm); · Grund und Boden (einschl. Bodenschätze und sonstige natürliche - Ressourcen). Für praktisch-statistische Zwecke, insbes. zur Bestimmung der Machtverhältnisse in einer Volkswirtschaft, begnügt man sich häufig mit einer Einteilung in: · Betriebsvermögen (Vermögenswert der Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit); · Kapitalvermögen (Vermögenswert der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, zu errechnen als Summe des Umlaufs an Aktien, Investmentanteile usw.); · Landwirtschaftliches Vermögen (einschl. Grund und Boden); · Vermögen an städtischem Haus- und Grundbesitz. Als Produktivvermögen i.e.S. (auch: »Eigentum an gewerblichen Unternehmen«) wird das Betriebs- und Kapitalvermögen der privaten Haushalte bezeichnet. Es ist eine häufig benutzte, wenngleich nicht unproblematische Bezugsgröße für Berechnungen zur Vermögensverteilung. Literatur: Haslinger, F. (1995). Stobbe, A. (1989). Krelle, W. (1978). Sablotny, H. (1977)
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