liefert ein Bild über die Verteilung des Vermögens nach Vermögensarten und Wirtschaftseinheiten. Fasst man alle Wirtschaftseinheiten einer Volkswirtschaft zusammen, erhält man die Verteilung (Struktur) des Volksvermögens. Die personelle Vermögensverteilung gibt an, wie das Vermögen und seine Kategorien auf die einzelnen Wirtschaftseinheiten oder sozioökonomische Gruppen von Wirtschaftseinheiten verteilt sind. Es gibt keine vollständige amtliche Vermögensrechnung, sondern nur Teilrechnungen. Man ist auf ergänzende Schätzungen angewiesen, und für manche Vermögensarten lassen sich keine quantitativen Informationen gewinnen. So sind in der Volksvermögensrechnung (vgl. Tab.) nicht das private Gebrauchsvermögen oder die Bodenschätze erfasst. Ebenso schwierig ist es, Aussagen über die personelle Vermögensstreuung zu gewinnen. Eine erste Berechnung wertete die Vermögensteuerstatistik aus und führte zu der populär gewordenen Relation, dass 1,7% der privaten Haushalte über 70% des Produktivvermögens verfügen. Eine spätere Erhebung (vgl. Tab. S. 2236) basiert auf einer Spezialauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1973 des Statistischen Bundesamtes. Volksvermögensrechnung für die Bundesrepublik, 1970, in Mrd. DM Quelle: Engels, W./Sablotny, H./Zickler, D., Das Volksvermögen, Frankfurt a. M 1974. In ihr sind die privaten Haushalte nach ansteigender Vermögenshöhe geordnet, zu gleich grossen Gruppen zusammengefasst und deren Anteile am gesamten privaten Nettovermögen ausgewiesen (Einkommensschichtung). Personelle Vermögensverteilung in der Bundesrepublik 1973 1 Jedes Quintil umfasst 20 % der Haushalte nach der Vermögensschichtung Quelle: Mierheim, H./Wicke, L., Die personelle Vermögensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1978.
a) Kategoriale Vermögensverteilung: Aufgliederung einer Vermögensgesamtheit nach objektbezogenen Teilmengen. Bildet man Kategorien im Sinne der volkswirtschaftlichen - Vermögensrechnung (Sachvermögen, Geldvermögen, Reinvermögen), wird eine derartige Aufteilung mit zunehmendem Aggregationsgrad weniger sinnvoll; auf höchster Aggregations-ebene gilt nämlich: Sachvermögen = Reinvermögen. b) Sektorale und personelle Vermögensverteilung: Aufgliederung bestimmter Vermögensgesamtheiten auf Wirtschaftssektoren, Gruppen oder Wirtschaftseinheiten. Aufgrund der dem Vermögen immanenten Definition-, Erfassungs- und Bewertungsschwierigkeiten und (eng damit verbunden) wegen des desolaten statistischen Materials liegt die soziale Vermögensverteilung noch weitgehend im Dunkeln. Die vermögenspolitische Diskussion ist seit Mitte der 60er Jahre von den Ergebnissen einer durch Wilhelm KRELLE, J. SCHUNCK und Jürgen SIEBKE vorgelegten Studie (KRELLE-Gutachten) beherrscht, deren Zahlen sich auf 1960 (Fortschreibung auf 1980) beziehen (Tab.).
Es zeigt sich je nach Vermögenskategorie ein sehr unterschiedlicher Konzentrationsgrad. Das Gesamtbild ist wenig befriedigend, zumal wenn die Verteilung bei Unterkategorien nach deren vermögenspolitischer und gesellschaftspolitischer Relevanz gewichtet wird. Beim KRELLE-Gutachten fand darum v.a. die Relation weite Beachtung, dass 1,7% der (reichsten) privaten Haushalte 74% des Produktivvermögens besitzen. Die Feststellung löste heftige Diskussionen aus. Abgesehen von Einwänden statistischer Natur (Grundlage der Untersuchung bildete die Vermögensteuerstatistik, die nur 2% der Haushalte erfaßt, so dass Hochrechnungen erforderlich waren; veraltete Wertansätze bei der Vermögensbesteuerung) wurde vorgebracht, dass die Formel einer Fehlinterpretation Vorschub leistet, weil das »Produktivvermögen« nicht im gebräuchlichen Sinne zu verstehen ist, sondern als Reinvermögen der im Besitz von privaten Haushalten befindlichen gewerblichen Unternehmen. Damit wird aber das gewerbliche Sachvermögen nicht zur Gänze als Grundlage privater Vermögenswerte berücksichtigt: Wie aus der negativen Nettoposition der Unternehmen abzulesen ist, wird das gewerbliche Sachvermögen außer durch Eigenkapital auch durch Fremdkapital gedeckt, so dass es die Substanz von Nettoforderungen, also von Reinvermögen der übrigen Sektoren, bildet. Der durch die Formel angezeigte Konzentrationsgrad ist darum überhöht, wenn das gewerbliche Vermögen als Basis von Einkommensansprüchen betrachtet wird. Andererseits kennzeichnet sie die Situation treffend, wenn die aus dem gewerblichen Vermögen abgeleitete Verfügungsmacht Gegenstand der Verteilungsuntersuchung ist. Zwar muss grundsätzlich auch dabei die Kapitalstruktur (Eigen-, Fremdkapital) in Rechnung gestellt werden, weil die Gläubigerposition ebenfalls Verfügungsmacht verleiht. Da jedoch die Kredite überwiegend über Kapitalsammelstellen geleitet werden, erfährt die Konzentration der auf Eigentümerrechten basierenden Verfügungsmacht von der Gläubigerstruktur her keine Auflockerung. Die Problematik der KRELLE-Formel läßt erkennen, dass Vermögensbegriff und Fragestellung in enger, für die Verteilungsanalyse wesentlicher Beziehung zueinander stehen. Dasselbe Problem umrankt die Frage der Einbeziehung des öffentlichen Vermögens in die Verteilungsanalyse. Die Schwierigkeiten sind jedoch so erheblich, dass man i.d.R. von einer Zurechnung auf Sektoren oder Wirtschaftseinheiten absieht. Als ordnungspolitisches Phänomen darf die Vermögensverteilung nicht als Zustand, sondern muss als Entwicklungsstadium gesehen werden. Sie ist Glied in der Kausalkette Einkommensverteilung - Vermögensverteilung - Einkommensverteilung ..., wobei systematische Veränderungen der jeweiligen Pyramide zu gewärtigen sind. Da die unteren Einkommen-schichten in ihrer Sparfähigkeit beschränkt sind, überdies vorwiegend Zwecksparen mit dem Ziel späterer konsumtiver Auflösung betreiben und nur eingeengte Möglichkeiten der Anlagedisposition haben (was sie zur Bevorzugung der Geldvermögensbildung führt, aber gleichzeitig Substanzverluste durch Geldwertschwund bringt, während das Sachvermögen Bewertungsgewinne erzielt, die nicht selten die Investition übersteigen), tendiert die Vermögenskonzentration dahin, sich zu verschärfen. Die von den Einkommens- und Verbrauchsstichproben nachgewiesene Einebnung der Unterschiede in der Ausrüstung mit Gebrauchsvermögen wird oft als Indiz für allgemeine Besserung der Vermögensverteilung genommen. Wenn man jedoch bedenkt, dass ein mittlerer Arbeitnehmerhaushalt allein durch die Unterhaltskosten eines Autos in seinem ausgabefähigen Einkommen ebenso belastet ist wie durch die Wohnung (nämlich zu etwa 10%), spricht der Gleichstand in der Motorisierung eher für eine weitere Differenzierung bei der Fähigkeit zur Bildung von Vermögensarten mit anderen gesellschaftlichen Funktionen: Gemeint sind Vermögenskategorien, deren Konzentration die Gefahr in sich birgt, dass sie wirtschaftliche und politische Macht in den Händen demokratisch nicht legitimierter und kontrollierter Personen vereinigt. Die schon hervorgehobenen statistischen Engpässe verbieten es, eine Vermögensverteilung nach altershomogenen Gruppen darzustellen. Geht man von der Modellvorstellung aus, dass die »Alten« mehr Vermögen haben als die »Jungen«, könnte in den altershomogenen Gruppen gleichmäßige Vermögensverteilung herrschen, in der Gesellschaft insgesamt jedoch hohe Konzentration. Die Situation wäre so zu interpretieren, dass sich die Jungen erst auf dem Weg zu Vermögen befinden. Man darf freilich sicher sein, dass die Ausgangshypothese in der Realität nicht vorzufinden ist: Vermutlich besteht auch bei den älteren Bevölkerungsschichten ungleichmäßige Vermögensverteilung, die ihrerseits die Startchancen bei den Jungen (Familienangehörigen) differenziert. Wenig verläßlich ist auch eine Art »Buddenbrooks-Effekt«, wonach spätere Generationen nicht zu halten vermögen, was die Vorfahren zusammengetragen haben. Infolgedessen werden vielfältige Überlegungen angestellt, wie durch wirtschaftsund sozialpolitische Maßnahmen eine gleichmäßigere Vermögensverteilung, insbes. beim Produktivvermögen, erreicht werden könnte. Da die Radikallösung einer Umverteilung des Vermögensbestandes aufgrund der verfassungsmäßigen Ordnung der BRD (Schutz des Eigentums- und Erbrechts) keine Chancen hat, konzentriert man sich auf eine evolutorische Umverteilung im Wege der Vermögensbildung. Im Vordergrund stehen dabei steuerpolitische Maßnahmen (§ 10 Einkommensteuergesetz), Sparförderung (Sparprämien), Wohnungsbauförderung (Wohnungsbauinvestitionen), Pläne zur Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand durch Ergebnisbeteiligung (Ertragsbeteiligung) und Investiv-lohn (Vermögensbildungsgesetz, Vermögenspolitik). Einflußreiche Teile der Gewerkschaften gehen diesen Weg nicht oder nur zögernd mit. Unter dem Schlagwort »Lohn statt Vermögens(ein)bildung« verspricht man sich von einer Hebung der Sparfähigkeit durch höheres verfügbares Einkommen mehr vermögenspolitischen Erfolg als von einer Förderung der nicht konsumtiven Einkommensverwendung. Literatur: Baron, D. (1988). Roberts, C.C. u.a. (1983). Mierheim, H., Wicke, L. (1978). Krelle, W. (1978)
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