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Vermögenspolitik

Bündel aller Instrumente und Massnahmen, die im Rahmen der durch die Eigentumspolitik abgesteckten Rechtsordnung auf die Bildung und Verteilung von Vermögen gerichtet sind. Die vorrangige Aufgabe der praktischen Vermögenspolitik wird darin gesehen, die Ungleichmässigkeit der personellen Vermögensverteilung abzubauen. In der vermögenspolitischen Debatte hat sich für dieses Ziel der Begriff der "breiteren Vermögensstreuung" durchgesetzt. Das verteilungspolitische Ziel der Vermögenspolitik impliziert, dass die beobachtbare Verteilungsungleichheit als gesellschaftspolitisch nicht tragbar angesehen wird. Die gesellschaftspolitische Bedeutung der ungleichen Vermögensverteilung folgt daraus, dass das Vermögen als Quelle von Einkommen wirtschaftliche Wohlfahrt bringt, zugleich wirtschaftliche und soziale Sicherheit schafft und je nach dem Grad der Vermögenskonzentration zudem Möglichkeiten wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Machtausübung bieten kann. Das unter diesen Gesichtspunkten verfolgte vermögenspolitische Ziel, über eine breitere Vermögensstreuung soziale Gleichheit zu erreichen, ist in seinem Gewicht im Spektrum aller Ziele der Wirtschafts- und Sozialpolitik zu relativieren. Das Vermögen hat im Vergleich zur Besitzverteilung im 19. Jh. seine vorherrschende Bedeutung als Grundlage von Macht und individueller Wohlfahrt wie Sicherheit zunehmend verloren. Das steigende Arbeitseinkommen brachte für die grosse Masse der Bevölkerung einen wachsenden Wohlstand. Die materielle Sicherung gegen Zukunftsrisiken und für das Alter ist auf das System der sozialen Sicherung übertragen. Und die enge Verknüpfung zwischen Vermögen und Macht wurde durch den Ausbau des modernen Staates zum Rechtsstaat und Sozialstaat erheblich überwunden. Dem Vermögen kommt deshalb eher eine subsidiäre ökonomische Bedeutung zu. Als Ergänzung zum gesellschaftlichen System der sozialen Sicherung erweitert das Vermögen den ökonomischen Handlungsspielraum des einzelnen (Sekuritätsfunktion); es ist aber weder dessen Grundlage noch bietet es eine dauerhafte Absicherung. Die divergierenden Handlungsspielräume — zumindest partiell — auszugleichen, ist demnach Ziel einer Politik der breiteren Vermögensstreuung. Und wenn dabei bisher vermögenslosen Bevölkerungskreisen zu eigenem Vermögen verholfen wird, festigt die Vermögenspolitik zugleich die Institution des Eigentums und stärkt damit die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft (Integrationsfunktion). Ansatzpunkte können die vorhandenen Vermögensbestände (Vermögensumverteilung) und die laufenden Vermögenszuwächse sein. Alle bisher praktizierten Massnahmen und diskutierten Pläne wollen die Vermögensbildung beeinflussen. Sie lassen sich zu drei vermögenspolitischen Handlungsbereichen zusammenfassen (vgl. Abb.). Vermögenspolitische Handlungsbereiche Spar                Investiv-            Gewinn- förderung                lohn              beteiligung Der Staat hat ein differenziertes System der Förderung der individuellen Vermögensbildung mit zwei Schwerpunkten ausgebaut: die allgemeine Sparförderung, die die Sparwilligkeit der privaten Haushalte anheben soll, und die finanzielle Begünstigung der Vereinbarung von Investivlöhnen, die die Sparfähigkeit der Arbeitnehmer stärken soll. Beide Instrumente fördern bis heute im wesentlichen die Geldvermögensbildung. Das andere grosse Thema der vermögenspolitischen Diskussion ist die Beteiligung breiter Schichten am Produktivvermögen. Dem Anliegen, die Anlageneigung in Richtung der Kapitalbeteiligung zu lenken, dienen z. B. die einmaligen Ausgaben von Volksaktien. Die —Gewinnbeteiligung will durch eine Gewinnabführung an die Arbeitnehmer diese unmittelbar an der laufenden Vermögensbildung in den Unternehmen partizipieren lassen. Träger der Vermögensbildung ist nicht allein die öffentliche Hand. Beim Investivlohn und bei der freiwilligen Gewinnbeteiligung hängt der Erfolg wesentlich von den Initiativen der Tarifpartner ab. Aber auch die Kreditinstitute mit ihren Serviceleistungen und alle Institutionen der Anlagevermittlung und -beratung tragen zur Vermögenspolitik bei; denn die Wirtschaftseinheiten unterliegen dem Erfahrungsprozess, zunächst ihre Ersparnisse in risikolosen Vermögensarten (Spareinlagen) anzulegen, bevor man sich an risikoreichere Anlageformen wagt (festverzinsliche Wertpapiere, Aktien).                Literatur: Andersen, K., Einführung in die Vermögenspolitik, München 1976. Molitor, B., Vermögenspolitik, in: HdWW, Bd. 8, Stuttgart u. a. 1980, S. 282 ff. Schachtschabel, H. G., Sozialpolitik, Stuttgart 1983, S. 89 ff.

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