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Vermögensbildung

1.     Begriff aus dem volkswirtschaftlichen Rechnungswesen, der zum Ausdruck bringt, dass die Wirtschaftssubjekte Teile ihres laufenden Einkommens zur Erzielung künftiger Einkommen verwenden können. Das Reinvermögen (Netto-Sachvermögen + ForderungenVerbindlichkeiten) eines Wirtschaftssubjekts verändert sich in einer Periode um die Ersparnis und den Saldo aus empfangenen und geleisteten Vermögensübertragungen. Die Reinvermögensbildung manifestiert sich in der Bildung von Produktivvermögen (Nettoinvestition) und von Geldvermögen. Auskunft über die Veränderung der Vermögensbestände einer Volkswirtschaft bzw. ihrer Sektoren liefern die Vermögensänderungskonten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Über das Niveau der Vermögensbestände informiert die Vermögensrechnung. 2.     Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand ist eine Ausrichtung der Vermögenspolitik, die durch spezielle Massnahmen die Vermögensbildung in den unteren Einkommensschichten der Arbeitnehmer fördern und dadurch zu einer breiteren Vermögensstreuung beitragen will. In der Bundesrepublik gehört dazu insb. das Vermögensbildungsgesetz.

Siehe auch: betriebliche Vermögensbildung

Prämienbegünstigtes Sparen

1. Individueller Aufbau von Vermögen, d. h. Bildung von Geld- und ggf. auch Sachvermögen durch private Haushalte durch Sparen (Konsumverzicht). 2. Spez.: Vermögensbildung der Arbeitnehmer, vor allem in Produktivkapitalanlagen; ggf. gefördert durch staatliche Zusatzleistungen.

auf eine bestimmte Periode bezogene (positive/negative) Änderung des Volksvermögens bzw. des Vermögens einzelner Wirtschaftssektoren oder -einheiten. Wegen der Definitions-, Erfassungs- und Bewertungsprobleme beschränkt man sich bei der Analyse der volkswirtschaftlichen Vermögensbildung meist auf diejenigen Vermögensgegenstände, deren Änderung im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und Finanzierungsrechnung registriert wird. Vermögensbildung vollzieht sich in diesem Konzept durch Sparen aus dem verfügbaren Einkommen (analog: Vermögensabbau durch Entsparen), unterstützt oder geschmälert durch empfangene oder geleistete Vermögensübertragungen. Das Ergebnis ist die Reinvermögensbildung. Diese konkretisiert sich in der Bildung von investiertem Produktivvermögen (Nettoinvestitionen) und in der Bildung von Geldvermögen (Tab.). Beobachtet man die zeitliche Entwicklung der Vermögensbildung seit 1950 in der BRD, zeigt sich, dass sie nicht nur in der Form der Sachvermögensbildung erfolgte, sondern (von wenigen Jahren abgesehen) auf Grund der Leistungsbilanzüberschüsse auch in Form der Geldvermögensbildung. Die im Lauf der Zeit immer deutlicher hervortretende Diskrepanz zwischen der Sektorstruktur der Vermögensbildung und der Investition macht auf begleitende Umschichtungen in den Finanzierungsströmen und die wachsende Bedeutung der Finanzintermediation aufmerksam.
Vermögensbildung Bei Untersuchungen der individuellen oder schichtenspezifischen Vermögensbildung ist es zweckmäßig, vom engen Vermögensbegriff der volkswirtschaftlichen Rechenwerke abzuweichen. Beim Haushaltssektor hat man insbes. das umfangreiche - Gebrauchsvermögen mit zu berücksichtigen, beim Staat die militärischen Bauten und Ausrüstungen. Darüber hinaus sind Umschichtungen des vorhandenen Zahlenmaterials erforderlich, wenn die Vermögenslage der einzelnen Bereiche richtig zum Ausdruck kommen soll. Der dem Unternehmenssektor zugerechnete Bau von Eigenheimen muss z.B. wieder den privaten Haushalten gutgeschrieben werden. Ansätze zu unter macht- und verteilungspolitischen Gesichtspunkten sehr viel besser nutzbaren Erhebungen enthalten die Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes. Hilfsweise können auch die Vermögensteuer- und Einheitswertstatistik des Statistischen Bundesamtes sowie die Kreditmarktstatistiken der - Deutschen Bundesbank herangezogen werden. Wegen der Bedeutung, die dem –a Eigentum im System der Marktwirtschaft zugewiesen ist, wegen der unbefriedigenden Vermögensverteilung und der auf ihr fußenden ungleichmäßigen –+ Einkommensverteilung und nicht zuletzt wegen der nahezu unüberwindlichen Schwierigkeiten einer Umverteilung des Vermögensbestandes im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung der BRD hat sich der Staat v.a. die (sozial differenzierte) Förderung der Vermögensbildung durch Hebung der Sparfähigkeit und Sparwilligkeit zur Aufgabe gemacht (- Sparförderung; - Vermögenspolitik). Die Vermögensbildung, insbes. Sachvermögensbildung, ist jedoch auch Garant und Träger des wirtschaftlichen Wachstums. Sie hat deshalb über die sozialpolitischen Belange hinaus große Bedeutung. Literatur: Krelle, W. (1978)

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