Die betriebliche Vermögensbildung der Mitarbeiter als freiwillige zusätzliche Sozialleistung ist für die Unternehmungen sowohl wegen der personalwirtschaftlichen als auch wegen der finanzwirtschaftlichen Zielsetzungen interessant. Daneben werden von den Unternehmungen auch gesellschaftspolitische Motive genannt, die mit einer betrieblichen Vermögensbildung verfolgt werden. Zur Zeit gibt es nach einer von Guski und Schneider durchgeführten Untersuchung in der Bundesrepublik Deutschland rund 1000 Unternehmungen, die eine Vermögensbildung praktizieren und rund eine Million Mitarbeiter beteiligen. Das Mitarbeiterkapital wird auf über 5 Mrd. DM geschätzt. Rund zwei Drittel dieses Kapitals sind sowohl am Gewinn als auch am Verlust der Unternehmungen beteiligt. Interessant ist, daß die Unternehmungen, die eine betriebliche Vermögensbildung durchführen, eine höhere Eigenkapitalquote aufweisen als die Unternehmungen, die keine betriebliche Vermögensbildung anbieten.
Einen Teilaspekt der betrieblichen Verrmögensbildung stellt die Ausgabe von Belegschaftsaktien dar. Rund 150 AG haben Belegschaftsaktien ausgegeben; rund 800000 Arbeitnehmer sind an ihrer Gesellschaft beteiligt. Die Belegschaftsaktie wird deshalb als das erfolgreichste Modell der betrieblichen Vermögensbildung angesehen. Aufgrund der Erhöhung des begünstigten Betrages auf 936,- DM durch das Vierte Vermögensbildungsgesetz von 1984 kann mit einer weiteren Förderung dieser Vermögensbildung gerechnet werden. Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz von 1986 hat diesen Betrag festgeschrieben.
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