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Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

nach dem Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte seit 1962/63 in einem Turnus von drei bis fünf Jahren durchgeführte Erhebung der Einkommen der privaten Haushalte nach Einkommensquellen sowie deren Ausgaben nach dem Verwendungszweck und dem Wert der erworbenen Güter. Die Teilnahme ist nach dem Gesetz freiwillig. Die Ziehung der Stichprobe erfolgt auf der Basis eines modifizierten Quotenverfahrens und umfasst 3% aller privaten Haushalte. Diese führen während des Erhebungsjahres über alle Einnahmen und bestimmte Ausgaben sowie in einem Monat über die gesamten Ausgaben Buch. Daneben werden wichtige Rahmeninformationen, wie z.B. über die Ausstattung der Haushalte mit langlebigen Gebrauchsgütern, über Hausund Grundbesitz, die jeweilige Wohnsitua- tion, Sparziele, die Nutzung von Bildungseinrichtungen, Konsumwünsche, geplante Anschaffungen usw. im Wege einer Befragung durch Interviewer ermittelt. Wichtigstes Ziel einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ist der Nachweis von Zusammenhängen zwischen Einkommen, Verbrauch und Vermögensbildung der privaten Haushalte. Ähnliche Erhebungsziele wie die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe verfolgen die laufenden Wirtschaftsrechnungen. Sie beziehen sich allerdings nur auf drei ausgewählte private Haushaltstypen: Haushaltstyp 1 umfasst Zwei-Personen-Haushalte von Renten- und Sozialhilfeempfängern mit geringern Einkommen, Haushaltstyp 2 Vier-Personen-Haushalte von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen des Haushaltsvorstands und Haushaltstyp 3 Vier-Personen- Haushalte von Beamten und Angestellten mit höherem Einkommen. Auf Bundesebene treffen diese Auswahlkriterien auf ca. 5% aller Privathaushalte zu.

Konsum; - Preisindex für die Lebenshaltung

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