Lebensgemeinschaft mehrerer Personen, die zusammen wirtschaften (Mehrpersonenhaushalt), oder allein wohnende und wirtschaftende Person (Einpersonenhaushalt), die auf den Märkten in erster Linie als Anbieter von Arbeitskraft und als Nachfrager von Gütern zu Konsumzwecken auftritt. Ihr Einkommen beziehen die privaten Haushalte aus · unselbständiger Tätigkeit (Löhne und Gehälter), · selbständiger Tätigkeit (Gewinne), · Vermögen (Zinsen, Dividenden usw.) und unentgeltlichen Übertragungen bzw. Transfers (Renten, Pensionen, Kindergeld usw.). Nach Abzug der direkten Steuern verwenden die privaten Haushalte ihr verfügbares Einkommen zum Kauf von Konsumgütern und zur Ersparnisbildung. Der Sektor private Haushalte (Haushaltsstruktur) umfasst alle Ein- und Mehrpersonen-haushalte (einschl. Anstaltsbevölkerung). In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Bundesrepublik Deutschland zählen auch die privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter zu diesem Sektor. Abgrenzungs-, Erfassungs- und Bewertungsprobleme haben bei der statistischen Behandlung der privaten Haushalte zu einer Vielzahl von Konventionen geführt, die es bei der empirischen Arbeit stets zu beachten gilt.
Siehe Haushalt
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