Transfereinkommen, Vermögensübertragung
(= Transfers) Übergang eines Gutes oder einer Forderung von einer Wirtschaftseinheit auf eine andere ohne direkte Gegenleistung. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden unterschieden: a) laufende Übertragungen. Dazu zählen Subventionen, die meisten Steuern, Einkommensübertragungen i.e.S. (z.B. Sozialrenten, Pensionen, Geldleistungen der öffentlichen Krankenversicherungen und der Bundesanstalt für Arbeit) sowie sonstige unentgeltliche laufende Leistungen (z.B. im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, Strafen);
b) Vermögensübertragungen. Sie haben einmaligen Charakter, wie z.B. Erbschaftsteuer, Lastenausgleich, Wohnungsbau- und Sparprämien, Gratisaktien, Investitionszuschüsse, Wiedergutmachung, Teile der Entwicklungshilfe. Unter finanzwissenschaftlichen Gesichtspunkten stellt man die Transferausgaben den Transformationsausgaben (und Zinsausgaben) als Ausgaben gegenüber, die eine Gegenleistung beinhalten. Im Rahmen von staatlichen Transformationsausgaben werden mit Hilfe von Sach- und Personalausgaben Leistungen z.B. im Bildungs- oder Gesundheitsbereich erbracht, die dann von der Allgemeinheit in Anspruch genommen werden können.
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