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Pension

ist ein Altersruhegeld, das nicht als Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt wird. Es steht den Beamten von Gesetzes wegen zu (§§ 4 ff BeamtVG). Bei Arbeitnehmern, die nicht Beamte sind, ist die Pension eine Leistung des Arbeitgebers, die vertraglich vereinbart wird.

Als Pensionen werden die Ruhegehälter der Beamten bezeichnet (Beamten-und Soldatenversorgung).

Leistungen der Alters- und Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der Beamtenversorgung. Dazu rechnen das Ruhegehalt des Beamten nach Erreichung der Altersgrenze und Versetzung in den Ruhestand, das Witwengeld und das Waisengeld.

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