Rentenversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung gibt es in Deutschland seit 1889. Ihre Hauptaufgaben sind: Versicherten und ihren Hinterbliebenen Renten zu gewähren (Alters- und Hinterbliebenen-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten); Maßnahmen durchzuführen, die der Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten dienen. Träger der Angestelltenversicherung ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Die Landesversicherungsanstalten sind für die Arbeiterrentenversicherung zuständig. Träger für die Bergleute ist die Bundesknappschaft. Für die Rentenversicherung der Landwirte sind die landwirtschaftlichen Alterskassen zuständig. Die Rentenversicherung ist für Arbeiter, Angestellte und einige Gruppen von Selbstständigen (z. B. arbeitnehmerähnliche Selbstständige; Handwerker in den ersten 18 Jahren ihrer Tätigkeit) eine Pflichtversicherung, falls sie nicht nur geringfügig beschäftigt und bezahlt werden. Insbesondere Selbstständige und Hausfrauen können freiwillig der Rentenversicherung beitreten. Eine Rentenzahlung erfolgt, wenn der Versicherungsfall (Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Erreichen der Altersgrenze, Tod des Versicherten) eingetreten und die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) erfüllt ist.
Die Rentenhöhe ist von etlichen Faktoren abhängig, die in der Darst. wiedergegeben werden. Die Rentenversicherung finanziert sich hauptsächlich durch das Umlageverfahren: Die heute Beitragspflichtigen müssen die jeweils heute fälligen Leistungen erbringen, die von der Rentenversicherung an ihre Versicherten gezahlt werden. Ferner leistet der Bund einen Zuschuss.
ist im Rahmen der Sozialversicherung eine Versicherung, die der Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten sowie der Gewährung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten, Altersrenten an Versicherte, sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrenten an die Hinterbliebenen verstorbener Versicherter dienen soll. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber im Rahmen der Sozialabgaben abgeführt und dienen im sogenannten Umlageverfahren der Finanzierung der laufenden I Zahlungen. Es herrscht Pflichtversicherung für Arbeiter und Angestellte und für bestimmte Selbständige. Von der Versicherungspflicht gibt es Ausnahmen (Versicherungsfreiheit und Versicherungsbefreiung), die jedoch durch eine sogenannte Nachversicherung wieder rückgängig gemacht werden können. Träger der Rentenversicherung sind die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und die Landesversicherungsanstalten (LVA). Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen ist, daß bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Neben den Leistungen der oben genannten Rentenversicherung gibt es Möglichkeiten zum Abschluß von privaten Versicherungen vor allem in Form von Lebens- und Unfallversicherungen.
Die RV gliedert sich nach Berufsständen in die RV für Arbeiter, die Angestelltenversicherung und die knappschaftliche RV. Die Träger der RV sind Anstalten des öffentlichen Rechts und somit nicht Teil der staatlichen Verwaltung, sondern nur einer begrenzten Aufsicht unterworfen. Die RV erstreckt sich auf die Risiken Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Alter und Tod. Entsprechend gehören zu ihren wichtigsten Leistungen Rehabilitationsmaßnahmen, Renten wegen Berufs oder Erwerbsunfähigkeit, Altersrenten, ferner die Hinterbliebenenrenten (z. B. Witwen und Waisenrenten). Versiche-rungspflichtig sind Arbeiter und Angestellte unabhängig von ihrem Arbeitseinkommen, Wehrpflichtige und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr sowie Handwerker und Landwirte. Der Kreis der versicherungsfreien Personen umfaßt soweit sie eine anderweitige ausreichende Versicherung haben z. B. Beamte, Richter, Geistliche, Berufssoldaten, Empfänger von Altersruhegeld sowie Personen, die nur Nebentätigkeiten ausüben.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Teil der gesetzlichen Sozialversicherung bzw. als private Rentenversicherung eine Form der privaten Altersvorsorge.
44 Mio. Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung zahlten 1997 rund 300 Mrd. Mark in die Rentenkassen. Ausgezahlt wurden mehr als 20 Mio. Renten und 1 Mio. Reha-Leistungen. Das Umlageverfahren, mit dem die aktiven Beitragszahler die Renten der früheren Beitragszahler tragen, steht unter Finanzierungsdruck. Die Beitragsausfälle aufgrund der Massenarbeitslosigkeit liegen bei jährlich 400 Mio. Mark pro 100.000 Arbeitslosen. Die vorzeitigen Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit (1997: 800.000 Fälle) führen zu einer jährlichen Mehrbelastung von rund 20 Mrd. Mark. Die Beitragssätze der Rentenversicherung, in Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, stiegen von 18,7% im Jahr 1991 bis auf 20,3% im Jahr 1998. Laut Gutachten soll der notwendige Beitragssatz auf über 30% steigen. Die Rentenversicherungen wollen deshalb die Leistungen reduzieren. Die Lebensarbeitszeit soll verkürzt werden um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Andererseits muß sie aber verlängert werden, um die Rentenversicherung zu finanzieren. Bei einer deutlichen Senkung der Renten würde die Durchschnittsrente in den Bereich des Sozialhilfesatzes geraten. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland 150.000 bis 200.000 altersarme Rentnerinnen. Rentier - Geldkapitalistln, der/die von den Kapitalerträgen seines/ihres verliehenen oder in Wertpapieren angelegten Kapitals lebt. >Aktionär
für Arbeitnehmer umfasst die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung der Arbeiter und Angestellten und die —knappschaftfiche Rentenversicherung. Sie ist als —Alterssicherung ein Teil der —Sozialversicherung. Die Hauptaufgabe ist die Abdekkung der Risiken Alter (Altersruhegeld), Invalidität (Berufs- und Erwerbsunfähigkeit) und Tod (Hinterbliebenenversicherung). Daneben ist die Rehabilitation eine wichtige Aufgabe der Rentenversicherung. Die Rentenversicherung der Arbeitnehmer ist eine Pflichtversicherung. Es besteht aber auch die Möglichkeit für Nichtversicherungspflichtige mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, für die Zeit nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Die Leistungen der Rentenversicherung sind Regelleistungen und zusätzliche Leistungen. Regelleistungen sind Leistungen, die vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen bzw. zugelassen sind. Zusätzliche Leistungen sind solche, zu denen der Versicherungsträger vom Gesetzgeber ermächtigt wurde, deren Umfang und Höhe der Versicherungsträger jedoch selbst festlegen kann. Die Rentenversicherung ist als Rentenversicherung der Arbeiter (1889) und der Angestellten (1911) entstanden. In der Rentenversicherung waren 1988 rd. 32,5 Mio. Personen versichert. Die Rentenversicherung umfasst gut vier Fünftel der männlichen und knapp drei Viertel der weiblichen Wohnbevölkerung zwischen 20 und 60 Jahren. Im Jahr 1989 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt 14,7 Mio. Renten gezahlt. Die durchschnittliche Höhe der Renten bei einer Versicherungszeit von 40 Jahren lag bei (1989) 1535,50 DM, bei 45 Jahren 1727,40 DM (Rentenniveau). Die Renten sind seit der Rentenreform 1957 dynamisiert (dynamische Rente). Die Berechnung der Rentenhöhe erfolgt nach der Rentenformel. Seit 1984 wird die Rentenversicherung zu über drei Vierteln durch Beiträge und zu rd. einem Fünftel durch Bundeszuschüsse finanziert (Rentenfinanzierung). Die Ausgaben der Rentenversicherung betrugen im Jahr 1990 für Renten rd. 192 Mrd. DM, davon für Berufsunfähigkeitsrenten 1,6 Mrd., für Erwerbsunfähigkeitsrenten 21 Mrd., für Altersruhegeld 118 Mrd., für Witwen und Witwer 50 Mrd. und für Waisen rd. 1,3 Mrd. DM (Hinterbliebenenversicherung). Träger der Rentenversicherung sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die staatlicher Aufsicht unterstehen (Rentenversicherungsträger, Verband Deutscher Rentenversicherungsträger). Für die neuen Bundesländer sind die organisatorischen Regelungen der Rentenversicherung am 1. 1. 1991 übernommen worden.
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