Die Rentenreform des Jahres 1957 brachte als wesentliche Neuerung die Dynamisierung der Renten. Die Höhe der Neurenten wird seit 1957 nach der sog. Rentenformel berechnet. Die jährliche Veränderung der in die Rentenformel eingehenden allgemeinen Bemessungsgrundlage als Folge des Anstiegs der Bruttojahresentgelte macht es notwendig, bereits bewilligte Renten (Bestandsrenten) den veränderten Bemessungsgrundlagen anzupassen. Diese Anpassung der Bestandsrenten soll sicherstellen, dass auch die bereits rentenbeziehenden Rentner an der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität teilhaben können. Auch jene Veränderung des Volkseinkommens je Erwerbstätigem soll ausgeglichen werden, welche Folge inflationistischer Preissteigerungen ist. Die Bezieher von Bestandsrenten können so teilhaben an den Einkommenssteigerungen als Folge des wirtschaftlichen Wachstums (real und nominal), so dass sie den Lebensstandard beibehalten können, den sie im Rahmen der Einkommenspyramide auch in ihrer aktiven Zeit innehatten (Lebensstandardsicherung). Die Anpassung der Renten erfolgt durch ein Renten-Anpassungsgesetz und nicht automatisch. Grundlage des Renten-Anpassungs- gesetzes ist der Rentenanpassungsbericht. Als Folge des wirtschaftlichen Wachstums und auch inflationistischer Preiserhöhungen stieg seit der Einführung der dynamischen Rente die allgemeine Bemessungsgrundlage ständig an. Demzufolge wurden mit Ausnahme der Jahre 1958 und 1978 die Bestandsrenten jährlich angepasst. Die Anpassungen in den Jahren 1979, 1980 und 1981 folgten nicht der Rentenformel, sondern blieben zur Sicherung der finanziellen Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung unterhalb der sonst zu berechnenden Steigerungssätze. Auch die Aussetzung der Anpassung in den Jahren 1957 und 1978 folgte diesen Überlegungen. Seit dem Beginn der Rentenanpassung 1957 sind die Renten auf das fast Siebenfache des Ausgangsniveaus gestiegen. Die steigende Lebenserwartung der Menschen, die frühere Inanspruchnahme der Altersrenten und die sinkende Geburtenhäufigkeit in der BRD führten zu einer gravierenden Änderung im Altersaufbau der deutschen Bevölkerung und einer erheblichen Zunahme der Altenlastquote. Die Aufnahme von Aussiedlern und die Wiedervereinigung - beide Teilpopulationen sind altersmässig günstiger aufgebaut - ändern daran nichts Grundsätzliches. Die Zunahme der Altenlast würde auf die Dauer zu einer unzumutbaren Belastung der berufstätigen Beitragszahler führen. Deshalb kam es zur Reform der Rentenversicherung (Rentenreform 1992).
Transfereinkommen, dessen Betrag durch einen Zeitpfad (z.B. periodische Steigerung um einen bestimmten Prozentsatz) oder durch den künftigen Preis (z.B. Preisindex für die Lebenshaltung) oder Wert von Gütern oder Leistungen (z.B. Beamtengehälter) bestimmt wird. Im Rahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung (Sozialversicherung) kommt seit der Rentenreform von 1957 die Dynamisierung zustande durch a) Anbindung der Zugangsrenten an das jeweilige Niveau des Arbeitseinkommens, b) Orientierung der (jährlichen) Anpassung der Bestandsrenten an der Entwicklung der Bruttolöhne (Regelung von 1957) bzw. Nettolöhne (Rentenreformgesetz 1992). Unter den drei Faktoren, welche für den Betrag einer Zugangsrente maßgeblich sind, ·persönliche Entgeltpunkte (unter Berücksichtigung eines »Zugangsfaktors«), · Rentenartfaktor, · aktueller Rentenwert, stellt der Rentenwert die Dynamisierung her. Er wird an der Veränderung der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer berechnet, korrigiert entsprechend der Veränderung der Nettoquote des Arbeitsentgelts und der Renten. Die Bezugnahme auf Durchschnittsentgelte des vergangenen und vorvergangenen Kalenderjahres liefert eine Wirkungsverzögerung (- lag), so dass etwa hohe Lohnsteigerungen in der Hochkonjunktur hohe Ausgabensteigerungen bei der Rentenversicherung in der Rezession bewirken. Die Gesetzliche Rentenversicherung stellt somit eine Komponente der - built-in flexibility im Konjunkturverlauf dar. Die einer »Indexierung« oft zugeschriebene Ausbreitungstendenz (Ölfleck- oder Schwungradtheorie der Inflation) war in der BRD nicht zu beobachten.
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