Die Rentenformel besteht aus drei Faktoren
1. den persönlichen Entgeltpunkten (PEP), die sich aus den Entgeltpunkten sowie dem Zugangsfaktor ergeben,
2. dem Rentenartfaktor (RAF) und
3. dem aktuellen Rentenwert (aR).
Sie lautet also: monatliche Rente = PEP x RAF x aRentenformel
Altersrente, Hinterbliebenenrente, Versorgungsausgleich
dient zur Berechnung der Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis zur Rentenreform 1992 gingen folgende vier Berechnungsfaktoren ein: · die allgemeine Bemessungsgrundlage (B), · der Prozentsatz der persönlichen Bemessungsgrundlage (P), · die Anzahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre (J), · der Steigerungssatz je anrechnungsfähigem Versicherungsjahr (St). Die Formel lautet: Mit der Reform 1992 wurde diese Formel durch folgende ersetzt: Persönliche Entgeltpunkte (unter Berücksichtigung der massgebenden Zugangsfaktoren) x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert = Monatsrente. Mit der neuen Rentenformel wird am Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit der Rente festgehalten. Die neue Formel führt auch praktisch zu keinem anderen Ergebnis als die bisher geltende. Sie ist einfach und führt direkt zum monatlichen Rentenbetrag. Die Entgeltpunkte ergeben sich aus den in den einzelnen Kalenderjahren erzielten Arbeitsentgelten und den daraus geleisteten Beiträgen. Für beitragsfreie Zeiten werden Entgeltpunkte angerechnet, deren Höhe der in den übrigen Zeiten versicherten Arbeitseinkommen entspricht. Der Rentenartfaktor wird bestimmt durch das Sicherungsziel. Bei der Rente wegen Alter oder Erwerbsunfähigkeit beträgt der Rentenartfaktor z. B. 1,0 bei Berufsunfähigkeit 0,6667. Der Aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters entspricht, die sich aus Beiträgen eines Durchschnittsentgelts für ein Kalenderjahr ergibt. Ab 1992 wird dieser Wert so weiterentwickelt, dass dem Grundsatz der gleichgewichtigen Entwicklung von Renten und verfügbaren Arbeitsentgelten voll entsprochen wird. Damit wird zukünftig praktisch eine Nettolohnanpassung (im Gegensatz zur bisher geltenden Regelung) verwirklicht.
Formel, nach der die Höhe jeder gesetzlichen Rente berechnet wird. Die entscheidenden Faktoren dabei sind die eingezahlten Beiträge, die Beitragszeit, die Art der Rente sowie der aktuelle Rentenwert.
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