1. Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Arbeit (Lohn). 2. Im Sozialrecht ist Arbeitseinkommen der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvor- schriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus selbständiger Tätigkeit (§ 15 SGBIV). 3. Bei der Zwangsvollstreckung (Lohnpfändung) umfasst Arbeitseinkommen neben der Vergütung aus Arbeits- oder Dienstvertrag auch das Ruhegehalt und Hinterbliebenenbezüge (§ 850 ZPO).
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