Lohnpfändung Liegt aus einem gerichtlichen Mahnverfahren ein Vollstreckungsbescheid vor, dann kann ein Gläubiger dem Arbeitgeber seines Schuldners vom Gericht einen Pfändungsbeschluss zustellen lassen. Der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens (der Schuldner muss ja schließlich noch leben können) wird dann so lange gepfändet und an den Gläubiger ausbezahlt, bis dessen Anspruch gedeckt ist.
Verpfändung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens, vor allem an eine Bank zur Absicherung eines persönlichen Kredits. Dabei sind gesetzliche und evtl. vertragliche Pfändungsgrenzen zu beachten.
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