Vollstreckungsbescheid ist die Bezeichnung für eine im Rahmen eines Mahnverfahrens von einem Amtsgericht ausgestellte Urkunde, die dem Gläubiger die zwangsweise Beitreibung seiner Forderung (Zwangsvollstreckung) ermöglicht. Der Schuldner kann gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen.
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