Faktor bei der Berechnung der Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Hilfe der Rentenformel. Sie gehen dort als anrechnungsfähige Versicherungsjahre in die Rentenberechnung ein. Versicherungsjahre sind Jahre, in denen der Versicherte Beiträge gezahlt hat oder nach denen Beiträge als entrichtet gelten. Zu diesen Beitragszeiten werden in der Rentenversicherung Ersatz-, Anrechnungs- und Zurechnungszeiten gerechnet. Neuerdings werden Müttern für die Erziehung von Kindern Versicherungsjahre angerechnet. Die Rente steigt mit der Zahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre.
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