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Rentenreform

Die Rentenreform des Jahres 2001 gilt seit 2002. Die eigentliche Besonderheit der Neuregelungen: der Einstieg in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge ab 1.1.2002. Bislang galt das Umlageverfahren, oft auch als Generationenvertrag bezeichnet. Denn die Beitragszahlungen der Berufstätigen werden umgehend an die Rentner ausgezahlt. Doch die Rentenkasse konnte die Belastungen der demographischen Entwicklung nicht tragen. Deswegen kam es in schneller Folge zu Rentenreformen, die vor allem ständig Kürzungen der Leistungen brachten. Die RiesterRente soll nun als private Altersvorsorge einen Teil der gesetzlichen Rente ersetzen und damit helfen, das Rentenniveau hoch und die Beiträge moderat zu halten. Man kann es auch anders formulieren: Der Bürger stopft mithilfe des Staates die Lücken der staatlichen Rentenversicherung. Die neue Privatvorsorge soll freiwillig sein, wird aber vom Staat massiv x Die Rentenformel Persönliche Entgeltpunkte Rentenartfaktor Aktueller Rentenwert Voraussichtliche Monatsrente durch Zulagen oder Steuervorteile gefördert. Die vollen Zulagen soll erhalten, wer eine bestimmte Prozentzahl seines Vorjahres-Bruttoeinkommens anlegt (ab 2002: 1 %, ab 2004: 2 %, ab 2006: 3 %, ab 2008: 4 %). Dabei wird sich die Höhe der Zulagen nach dem Familienstand und der Kinderzahl des Geförderten richten.

war notwendig geworden, weil vor allem bei steigender Lebenserwartung, sinkendem Rentenzugangsalter und sinkender Geburtenhäufigkeit die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig nicht mehr gesichert erschien. Vor allem die Änderung im Altersaufbau der deutschen Bevölkerung führt zu einer erheblichen Verschlechterung des Alterslastquotienten und damit zur Gefährdung des in der Rentenversicherung praktizierten  Umlageverfahren. Die Reform macht den Versuch, durch eine neue Rentenformel die anstehenden Belastungen gleichmässiger auf Rentner, Beitragszahler und den Bund zu verteilen. Rentenanpassung, Beitragsfestsetzung und Festsetzung des Bundeszuschusses sollen dabei in einen selbstregulierenden Mechanismus eingebunden werden. Festgehalten wird an dem lohn-und beitragsbezogenen Rentensystem, auch an der jährlichen (zum 1. Juli) Rentenanpassung; die nunmehr nettolohnbezogen ist. Die Anrechnung und Bewertung der beitragsfreien Zeiten wurden neu geordnet, die familienbezogenen Elemente wurden ausgebaut. Das Rentenzugangsalter soll ab 2001 nach Möglichkeit erhöht werden und der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand wurde flexibler gestaltet (flexible Altersgrenze). Mit der Reform soll erreicht werden, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2010 nur etwas über 21% und nicht bis fast 24,5% ansteigt. Die ungünstige Entwicklung des Altersaufbaues (Altersquotient) der deutschen Bevölkerung gefährdet die Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Auswirkung der Rentenreform auf den Beitragssatz zeigt das Schaubild .

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