dient der Zusatzfinanzierung der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und wird jährlich entsprechend der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte und des Beitragssatzes angepasst. Weiterhin werden vom Bund Beiträge für Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung gezahlt. Alle vorgenannten Aufwendungen des Bundes werden aus Steuergeldern finanziert.
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