[s.a. Preispolitik] Bundling bzw. Preisbündelung stellt eine spezielle Ausprägungsform der Preisdifferenzierung dar, bei der mehrere Teilleistungen zu einem Angebotspaket zusammenge-fasst und zu einem Gesamtpreis angeboten werden (vgl. Wübker, 1999, S. 693).
Als Formen der Preisbündelung werden zunächst die reine Preisbündelung, bei der lediglich der Gesamtpreis ausgewiesen wird, bzw. die gemischte Preisbündelung, bei der zusätzlich die Einzelpreise ausgewiesen werden, voneinander abgegrenzt (vgl. Schmalensee, 1984, S. 211). Weiterhin unterscheidet man die additive Preisbündelung, bei der der Gesamtpreis des Bündels der Summe der Einzelpreise entspricht, das superadditive Bundling, bei dem der Gesamtpreis über der Summe der Einzelpreise liegt und die subadditive Preisbündelung (Premium Bundling), die die häufigste Form darstellt, bei der der Gesamtpreis unterhalb der Summe der Einzelpreise liegt (vgl. Diller, 2000, S. 306).
Bezüglich des Integrationsgrades der zusammengefassten Produkte bzw. Leistungen kann man im Rahmen des Bundling differenzieren nach zeitlichem Zusammenhang (Folgegeschäfte), sachlichem Zusammenhang (komplementäre Teilleistungen), Erkennungsgrad für den Kunden (Ingredi-ent Bundling; integrierte Komponenten mit eigenständigem Wert), Cross Couponing (Bündelungen von Produkten bzw. Leistungen unterschiedlicher Anbieter) sowie Systemangebote innerhalb proprietärer Produktsysteme (vgl. Diller, 2000, S. 307).
1. Auch: Repackaging. Zusammenfassen bestimmter einzelner Bankleistungen zu einer einheitlichen neuen Bankleistung, oft als Finanzinnovation anzusprechen. Ggs.: Unbundling.
2. Zusammenfassung verschiedener Finanztitel zu einem andersartigen. Ggs.: Unbundling.
Vorhergehender Fachbegriff: Bundeszuschuss | Nächster Fachbegriff: Bunds
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|