bewusste Entkopplung seither nur verbunden angebotener Teilleistungen. Unbundling ist dann lukrativ, wenn eine geringe individuelle Attraktivität einzelner Teilleistungen im gesamten Bundle Nachfrager davon abhält, dieses in Anspruch zu nehmen und damit auch die Verkäuflichkeit von ansonsten attrak-tiven Teilleistungen unterbleibt, weil sie nicht einzeln zugänglich sind. Durch das Aufknüpfen des Pakets können solche Teilleistungen auch getrennt in Anspruch genommen werden. Problematisch ist dies, wenn dadurch zwangsläufig anfallende (verbundene), wenig attraktive Teilleis-tungen nicht mehr oder vermindert gekauft werden. Dann müssen deren Kosten überwälzt werden, wodurch an sich attraktive Teilleistungen nicht selten so teuer werden, dass ihre Nachfragewirkung leidet. Sinnvoll ist dies aber nur angesichts heterogener Präferenzen der Nachfrager, die zu stark abweichen-der Akzeptanz von Teilleistungen führen. Das Unbundling kann sich (horizontal) auf die Anzahl der Leistungsmodule beziehen oder (vertikal) auf das Niveau einzelner Leistungsmodule. Siehe auch Produktpolitik (mit Literaturangaben).
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