Die Höhe der gesetzlichen Rente ist abhängig von der Höhe des Verdienstes während des Berufslebens. Seit 1992 wird dieses Einkommen in so genannte Entgeltpunkte umgerechnet. Für jedes Jahr, in dem ein Arbeitnehmer das Durchschnittsentgelt aller Versicherten erzielte, ist ihm ein Entgeltpunkt anzurechnen. Wer also 40 Jahre lang immer den statistischen Durchschnitt verdient, der bekommt 40 Entgeltpunkte. Verdient man mehr als der Durchschnitt, ist das Einkommen durch das Durchschnittsentgelt zu teilen. Das ergibt dann beispielsweise 1,4 Entgelt-punkte. Je höher die Summe der persönlichen Entgeltpunkte, desto höher die individuelle Rente.
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