besteht zwischen der beitragszahlenden (jungen) und der rentenempfangenden (alten) Generation. Er beinhaltet, dass die erwerbstätigen Versicherten durch ihre Beiträge die jeweiligen Renten finanzieren in der Erwartung, dass die nachfolgenden Generationen bereit sind, für sie das Gleiche zu tun. Der Generationenvertrag ist ein unausgesprochener und nicht schriftlich festgelegter Vertrag zwischen diesen Gruppen: Dem Generationenvertrag entspricht das Umlageverfahren bei der Rentenfinanzierung.
Der Generationenvertrag ist ein ungeschriebener Vertrag. Vertragspartner sind die arbeitende(n), beitragszahlende(n) Generation(en) und die rentenberechtigte Generation. Die arbeitende Generation zahlt mit ihren Beiträgen die Renten und hofft, daß die nachfolgende Generation die gleiche Vertragsverpflichtung übernimmt, (Rente)
geht als Begriff auf Wilfried Schreiber zurück und wird heute vor allem zur Kennzeichnung unseres dynamischen Alterssicherungssystems verwendet ( dynamische Rente). Unter den heute geltenden gesellschaftlichen Bedingungen (vor allem der Kleinfamilie) ist es notwendig, die Generationen der Aktiven, der nicht mehr Aktiven und der noch nicht Aktiven zu einem Solidarverband zusammenzuschliessen. Insofern kommt es zu einem Zusammenschluss von drei Generationen und damit einem System, das über die Alterssicherung hinausweist. Vor allem die Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik und die daraus abzuleitende Gefährdung der Finanzierung unseres Alterssicherungssytems machen dies deutlich. Ausgehend von der ökonomischen Überlegung, dass der Umfang des Konsumfonds aus dem laufend produzierten Sozialprodukt für drei Generationen ausreichen muss, muss die aktive Generation den Unterhalt auch zweier nicht aktiver Generationen, nämlich der alten und der nachwachsenden Generation, bestreiten. Anstelle der Solidarität im Grossfamilien- verband tritt die Solidarität der Generationen. Aufgrund eines gleichsam zwischen den Generationen geschlossenen Vertrages tritt die aktive Generation den Teil an Subsistenzmitteln ab, der nach den normativen Vorstellungen der Zeit für die beiden anderen Generationen aufgebracht werden muss, und zwar in der Form der Alterssicherung und des Fami- lienlastenausgleichs. Diesen grundsätzlichen Überlegungen entspricht für die gesetzliche Rentenversicherung das heute praktizierte Umlageverfahren zur Finanzierung der Renten. dass dieses Umlageverfahren die Änderung im Bevölkerungsaufbau nur ungenügend berücksichtigt (Altenlastquotient) und den Familien mit grösserer Kinderzahl keine ausreichende Berücksichtigung der Lasten bringt, die die Kindererziehung für die Familien bedeutet, wird in der letzten Zeit, vor allem wegen des starken Rückgangs der Kinderzahl in der Bundesrepublik Deutschland, kritisch angemerkt. Vorschläge zu einer stärkeren Berücksichtigung solcher Belastungen bei der Rentenfinanzierung haben bei der Rentenreform 1992 ihren Niederschlag gefunden.
Das Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei ist der Generationenvertrag kein üblicher Vertrag im Rechtssinn. Er bedeutet, dass die Jüngeren für die Älteren die Rente finanzieren. Aktiv im Berufsleben Stehende zahlen auf diese Weise mit ihren Beiträgen den Ruhestand der aus dem Erwerbsleben Ausgeschiedenen. Das Prinzip basiert im Vertrauen darauf, dass für sie später einmal in gleicher Form gesorgt wird.
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