Erwerbspersonen
sind Personen, die einer Erwerbstätigkeit oder auch mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehen, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätiger ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird oder nicht.
In der Gesundheitswirtschaft:
Personen, die eine auf wirtschaftlichen Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausüben.
Das Statistische Bundesamt definiert den Begriff der Erwerbstätigen im Rahmen der Erwerbstätigenrechnung wie folgt:
Zu den Erwerbstätigen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig vom Umfang dieser Tätigkeit. Hierbei wird das Personenkonzept zugrunde gelegt; dies bedeutet, dass Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen nur einmal mit ihrer Haupterwerbstätigkeit erfasst werden.
Grundlage für die Definition bilden die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aufgestellten Normen, die im Einklang mit den entsprechenden Definitionen im Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 stehen. Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland im Durchschnitt einer bestimmten Periode wird zum einen für Zwecke der laufenden aktuellen nationalen und international vergleichbaren Arbeitsmarktbeobachtung und zum anderen als Bezugszahl für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) benötigt.1
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Amtliche Bezeichnung für Personen die normalerweise einer Erwerbstätigkeit (als UnternehmerIn, ArbeiterIn, Angestellte, Beamte, Freischaffende usw.) nachgehen. unabhängig davon, ob sie zur Zeit beschäftigt sind oder nicht. >Arbeiter, >Arbeiterhmenklasse
im Sinne der amtlichen Statistik sind ab einer bestimmten Altersgrenze: a) die aktiven Arbeitskräfte, d.h. die Personen, die im Berichtszeitraum einer entlohnten Tätigkeit nachgegangen sind, und die inaktiven Arbeitskräfte, d.h. vorwiegend Personen, die bereits auf der derzeitigen Stelle beschäftigt gewesen sind, jedoch aus Gründen wie Krankheit, Unfall, Streik, Urlaub, klimatisch bedingte Arbeitsunterbrechung nicht gearbeitet haben. b) Arbeitgeber und Alleinschaffende, wobei wieder nach aktiv und inaktiv unterschieden werden kann; c) unbezahlte mithelfende Familienangehörige, die meist in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einem anderen Unternehmen mitarbeiten, dabei jedoch mindestens ein Drittel der normalen Arbeitszeit tätig gewesen sind. Auffällig ist die marktnahe, d.h. den Aspekt des Tausches von Leistung gegen Lohn oder Gewinn berücksichtigende Definition der Erwerbstätigkeit. Addiert man zu den Erwerbstätigen die Arbeitslosen, erhält man die Erwerbspersonen.
Begr. f. d. in einer Volkswirtschaft tatsächlich erwerbstätigen Arbeitnehmer und Selbstständigen (Arbeitgeber). Daher wird in der Arbeitsmarktstatistik nach der Zahl der unselbstständig E. und der selbstständig E. unterschieden. Außerdem werden die E. zum einen nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortprinzip) erfasst; es zeigt, wie viele E. (aus dem In- und Ausland) im Inland arbeiten. Zum anderen werden die E. auch nach dem Inländerkonzept (Wohnortprinzip) erfasst; dieses zeigt, wie viele Inländer als E. im Inland und im Ausland arbeiten. Für den Übergang vom Inländer- zum Inlandskonzept werden die Einpendler hinzugezählt und die Auspendler abgezogen. Diese Übergangsposition wird - zusammengefasst - als Pendlersaldo nachgewiesen.
Vorhergehender Fachbegriff: Erwerbssteuer | Nächster Fachbegriff: Erwerbstätige
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|