oder Erwerbslose. Dazu zählen nach den Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) alle Personen innerhalb eines festgelegten Altersabschnittes, die während eines Beobachtungszeitraums nicht erwerbstätig sind, für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zur Verfügung stehen und Arbeit suchen. In Deutschland gilt als arbeitslos, (1) wer seine Schulpflicht erfüllt hat und keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden hat, (2) wer aus unselbstständiger, selbstständiger oder mithelfender Tätigkeit ausgeschieden und beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet ist und (3) wer sich als Nichterwerbstätiger beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet hat. Die offizielle Arbeitslosenstatistik wird von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg erstellt.
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