stellt auf die Erfassung der ökonomischen Aktivitäten aller Inländer im In- und Ausland ab und dient zur genaueren Kennzeichnung verschiedener Produktions-, Einkommens-, Ausgaben- und Erwerbstätigenbegriffe im volkswirtschaftlichen Rechnungswesen. Sozialprodukt und Volkseinkommen sind nach dem Inländerkonzept definiert und werden deshalb auch als Inländerprodukt bzw. Inländereinkommen bezeichnet. Davon sind das Brutto- bzw. Nettoinlandsprodukt zu unterscheiden, da diese auf dem Inlandskonzept basieren. Literatur: Brümmerhoff, D., Volkswirtschaftliches Rechnungswesen, 2. Aufl., Köln 1982. Haslinger, F., Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, 4. Aufl., München, Wien 1986. Stobbe, A., Volkswirtschaftslehre I, Volkswirtschaftliches Rechnungswesen, 7. Aufl., Berlin u. a. 1989.
dient in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zur Abgrenzung von bestimmten Einkommens-, Nachfrage- und Erwerbstätigkeitsbegriffen: a) bei den Einkommen umfaßt das Inländerkonzept alle von Inländern bezogenen Einkommen, unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland entstanden sind (Sozialprodukt); b) beim privaten Verbrauch mißt das Inländerkonzept alle von privaten inländischen Haushalten getätigten Käufe von Konsumgütern, unabhängig davon, ob die Verkäufer In- oder Ausländer sind; c) zu den Erwerbstätigen nach dem Inländerkonzept rechnen alle erwerbstätigen Inländer, auch wenn sie bei ausländischen Wirtschaftseinheiten beschäftigt sind (Wohnortkonzept). Das Inländerkonzept erfaßt somit die wirtschaftliche Tätigkeit aller Inländer im In-und Ausland. Demgegenüber wird beim Inlandskonzept auf die wirtschaftliche Tätigkeit von In- und Ausländern im Inland abgestellt. Literatur: Statistisches Bundesamt (a: jährlich)
(Inländerabgrenzung). Konzept, nach dem im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen die ökonomischen Aktivitäten aller Inländer (im Inland und im Ausland) erfasst werden. Gegensatz: Inlandskonzept. Vgl. Bruttonationalprodukt, Volkseinkommen.
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