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Rechnungswesen

Bereich des Unternehmens, in dem alle betrieblichen Vorgänge zahlenmäßig erfasst und zugerechnet werden. Es dient damit der Planung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Geschehens.

Sämtliche quantifizierbaren Vorgänge in einer Unternehmung werden in einem System, dem Rechnungswesen, erfaßt. Dieses System läßt sich untergliedern in die Bereiche Planungsrechnung (z. B. Finanzplanung), Zeitraum- oder Periodenrechnung (z. B. Buchhaltung), Objektrechnung (Kalkulation) und Betriebsstatistik bzw. Betriebsvergleich.
Für finanzwirtschaftlich orientierte Entscheidungen ist das Rechnungswesen eine der wichtigsten Informationsquellen.

Unter dem Rechnungswesen versteht man das System zur zahlenmäßigen, d. h. mengen- und wertmäßigen Erfassung, Aufbereitung und Darstellung der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens (= betriebliches Rechnungswesen) oder einer Volkswirtschaft (= volkswirtschaftliches Rechnungswesen). Das betriebliche Rechnungswesen wird dabei in der Regel in vier Funktionsbereiche unterteilt, die je nach Größe des Unternehmens eigene organisatorische Einheiten (Abteilungen) bilden, d. h.:

Buchhaltung und Jahresabschluss

* Buchführung
* Inventar
* Jahresabschluss
* Sonderabschlüsse

Steuern

* Ertragsteuern
* Substanzsteuern
* Verkehrssteuern
* Auslandssteuern

Kostenrechnung und Leistungsrechnung

* Kostenartenrechnung
* Kostenstellenrechnung
* Kostenträger-Stückrechnung
* Kostenträger-Zeitrechnung
* Kurzfristige Erfolgsrechnung (Betriebsergebnisrechnung)

Investition und Finanzierung

* Investitionsrechnung
* Finanzwirtschaft (Cash- und Treasury-Management)
* Finanzplanung
* Unternehmensplanung

Jeder dieser Bereiche hat unterschiedliche Aufgabenstellungen und demzufolge auch unterschiedliche Rechenelemente (Erfolgsgrößen). Dennoch bestehen zwischen ihnen interdependente Beziehungen. Überlagert werden die Funktionsbereiche daher von einem Berichtswesen (Betriebswirtschaftliche Statistik), das vor allem auch die Aufgabe hat, die interdependenten Zusammenhänge zwischen den Bereichen aufzuzeigen und im Rahmen von Management-Informationssystemen an die Entscheidungsträger heranzutragen. Teilweise werden die Aufgabenstellungen auch in Form von Projektarbeiten mit Mitarbeitern aus den unterschiedlichen Bereichen des Rechnungswesen abgewickelt, z. B. im Rahmen sog. Due Diligence Untersuchungen beim Kauf neuer Unternehmen. Zur Zeit werden in vielen Unternehmen Maßnahmen zum Reengineering des Rechnungswesens eingeleitet (Lean Management), indem versucht wird, das externe Rechnungswesen (insb. Jahresabschluss) und das interne Rechnungswesen (insb. Kostenrechnung) im Hinblick auf die Rechen- und Ergebnisgrößen möglichst weitgehend zu vereinheitlichen, d. h. letztlich die externe Rechnungslegung stärker an betriebswirtschaftlichen Kriterien (u. a. im Rahmen von Überlegungen zur Umstellung auf US-GAAP bzw. IAS) auszurichten.

Siehe auch: betriebliches Rechnungswesen
Siehe betriebliches Rechnungswesen


Unter dem Begriff betriebliches Rechnungswesen faßt Wöhe sämtliche Verfahren zusammen, durch die die im Betrieb auftretenden Geld- und Leistungsströme mengen-und wertmäßig erfaßt und überwacht werden. Helmut K. Weber definiert das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen in ähnlicher Form, nämlich als System zur Ermittlung, Darstellung und Auswertung von Zahlen über die gegenwertigen und zukünftigen wirtschaftlichen Tatbestände und Vorgänge im Betrieb sowie die gegenwärtigen und zukünftigen Beziehungen des Betriebes zu seiner Umwelt. Das betriebliche Rechnungswesen erfüllt zum einen betriebsinterne und zum anderen externe Aufgaben. Die betriebsinterne Aufgabe besteht vor allem in der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität des Betriebes sowie in der Bereitstellung von Zahlenmaterial als wesentliche Information für zukünftige Entscheidungen der Geschäftsführung. Die externe Aufgabe des Rechnungswesens ergibt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwillig durchgeführten Rechenschaftslegung und Information über die Vermögens- und Ertragslage des Betriebes gegenüber am Betrieb Interessierten.

Das Rechnungswesen läßt sich traditionell in vier Teilgebiete gliedern:

1. die Buchführung und Bilanz (als Zeitrechung),

2. die Selbstkostenrechnung oder Kalkulation (als Stückrechnung),

3. die Statistik (als Vergleichsrechnung),

4. die Planungsrechnung (als Vorschaurechnung).

Diese Einteilung des Rechnungswesens in Buchhaltung, Kostenrechnung, Statistik und Planungsrechnung ist nach Helmut K. Weber weder vom theoretischen noch vom praktisch-organisatorischen Gesichtspunkt überzeugend bzw. brauchbar, da durch das Fehlen eines einheitlichen Kriteriums in der Praxis Überschneidungen zwischen einzelnen Abteilungen des Betriebes vorgegeben sind. Insoweit ist es zweckmäßig, entsprechend den Aufgaben in externes und in internes Rechnungswesen zu unterscheiden.

betriebliches Rechnungswesen, volkswirtschaftliches Rechnungswesen

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