(United States Generally Accepted Accounting Principles) US-amerikanische Bilanzierungsvorschriften, wobei inhaltliche Ähnlichkeiten zu IAS bestehen. Bestandteile nach US-GAAP sind: Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalverwendungsrechnung (Eigenkapital) und Angabepflichten zur Bilanzierungspolitik. Wesentliche Unterschiede zwischen IAS und US-GAAP bestehen in einer hohen Vielzahl von Einzelfallregelungen sowie weniger Bilanzierungswahlrechten bei US-GAAP. Eine Erstellung eines Jahresabschlusses, der den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und den US-GAAP entspricht, wird in der Regel unmöglich sein. Momentan ist alternativ zum Konzernabschluss (Konzern) nach HGB ein Abschluss nach IAS oder US-GAAP erlaubt.
Die United States Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) bezeichnen die US amerikanischen Bilanzierungsvorschriften. Ziel der Rechnungslegung nach US GAAP ist die Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen (decision usefulness) über die Vermögens , Finanz und Ertragslage für gegenwärtige und potenzielle Investoren. Ein hohes Maß an Transparenz wird durch eine weitgehende Veröffentlichung aller relevanten Ereignisse, eine zeitnahe Berichterstattung sowie die Berücksichtigung von Zeitwerten angestrebt. Zwischen der Rechnungslegung nach US GAAP und der Rechnungslegung nach Handelsrecht bestehen grundlegende Unterschiede. Beispielsweise wird der in Deutschland gewichtige Grundsatz der Vorsicht in den US GAAP weniger stark beachtet, da eine strenge Interpretation des Vorsichtsprinzips aus US merikanischer Sicht zu einer Verzerrung der Vermögens , Finanz und Ertragslage führt. Dies hat weit reichende Konsequenzen für die einzelnen Bilanzierungsnormen (vermehrter Ansatz von immateriellen Vermögenswerten etc.). Generally Accepted sind die US GAAP, da die entscheidenden Normen Statement of Financial Accounting Standards (SFAS) und Statements of Financial Accounting Concepts (SFAC) einen öffentlichen Diskussionsprozess (standard etting process bzw. due process) durchlaufen. Die US GAAP wurden durch das Rechtssystem des Case Law beeinflusst, so dass anstelle eines abstrakten, allgemein gültigen Gesetzestextes zahllose Einzelfallregelungen existieren. Das abgebildete House of GAAP gibt einen Überblick über die Bestandteile der US GAAP.
Die US GAAP werden nicht von der staatlichen Legislative erlassen, sondern in erster Linie durch einzelne Verlautbarungen des Standardsetters Financial Accounting Standards Board (FASB) und des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer, dem American Institute Of Chartered Public Accountants (AICPA) bestimmt. Das gesetzlich verankerte Recht, Normen für die Rechnungslegung zu erlassen, liegt bei der Securities and Exchange Commission (SEC). Die SEC hat diese Aufgabe an das AICPA übertragen, welches daraufhin das eigenständige FASB (Vorgänger: Committee on Accounting Procedures [CAP] und Accounting Principles Board [APB]) gründete und mit der Aufgabe betraute. Die Form und Gliederungsvorschriften des Jahresabschlusses nach US GAAP sind im Vergleich zum I andelsgesetzbuch (HGB )Jahresabschluss weniger umfangreich (economic substance over legal form). Der Abschluss nach US GAAP umfasst folgende Bestandteile: Bilanz (balance sheet), Gewinn und Verlustrechnung (statement of income), a Kapitalflussrechnung (statement of cash flows), Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of owners’ equity) und Anhang (notes). Daneben existieren als weitere Instrumente der Berichterstattung die Segmentberichterstattung, die Zwischenberichterstattung, der Bericht über Beziehungen zu nahe stehenden Parteien, der Bericht über Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sowie die management’s discussion. Die US GAAP gelten in den USA bundesstaatenübergreifend für alle börsennotierten + Unternehmen. Für nicht börsennotierte Unternehmen können regionale Besonderheiten bestehen. Deutsche Unternehmen, die eine Notierung an amerikanischen Wertpapierbörsen, insbesondere an der New York Stock Exchange (NYSE), anstreben, sind derzeit verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse entsprechend den Regelungen der US GAAP zu erstellen. Ein Jahresabschluss gemäß International Accounting Standards (IAS) erfüllt bisher nicht die Zulassungsvoraussetzungen für Börsennotierungen ausländischer Unternehmen an der NYSE, da die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC einen unter Beachtung der US GAAP testierten Jahresabschluss verlangt. Obwohl die US GAAP eindeutig nationale Standards darstellen, gelten sie als internationale Rechnungslegungsstandards.
Das US-GAAP ist die am meisten verbreitete Rechnungslegungsmethode in den USA. Im Sinne einer globaleren Aufstellung deutscher und europäischer Unternehmen stellen diese ihre Buchhaltung verstärkt auf US-GAAP um. Ein erstes Beispiel dafür war DaimlerChrysler, die bereits seit 1996 nach US-GAAP bilanzieren.
Mittlerweile gibt es drei Standards, die in Deutschland, Amerika und Europa eine wesentliche Rolle spielen:
1. Die IAS (International Accounting Standards),
2. Die US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) und
3. das altbewährte HGB (Deutsches Handelsgesetzbuch).
IAS und US-GAAP ähneln sich in Aufbau und Struktur. Die deutsche Rechnungslegungsmethode gemäß dem HGB weicht verständlicherweise von diesen beiden Standards deutlich ab.
Das Grundkonzept (engl.: conceptual framework) des US-GAAP wird formuliert durch den Financial Accounting Standards Board (abgekürzt FASB) und weiter ausgeformt in den Statements of Financial Accounting Concepts (abgekürzt SFAC). Die SFAC 5 regeln den Inhalt des Jahresabschlusses.
Der Jahresabschluss besteht im US-GAAP aus:
* balance sheet,
* income statement,
* cash flow statement,
* statement of retained earnings sowie den
* notes.
Die grundsätzliche Denkrichtung im US-GAAP zielt auf die Erhaltung des Unternehmens für den Kapitalmarkt ab. Es hat also die hauptsächliche Ausrichtung an den Interessen der Eigenkapitalgeber (changes in stockholders equity).
Einbindung nationaler steuerlicher Vorschriften fehlt im Gegensatz zu den IAS-Abschlüssen; Übergangsrechnungen zur Steuerbilanz müssten außerhalb US-GAAP erfolgen.
(Konzernrechnungslegung) nach US GAAP erstellen, so dass kein Konzernabschluss nach HGB mehr erstellt werden muss. Im Rahmen der EU Umstellung auf IAS ab 2005 erhalten USGAAP nwender sowie Unternehmen, die den Kapitalmarkt nur zur Fremdfinanzierung nutzen, eine Verlängerung der Umstellungsfrist bis 2007.
(GAPP = Generally Accepted Accounting Principles)
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