Notierung
Der Einheitskurs wird börsentäglich einmal als der Kurs ermittelt, mit dem der größte Umsatz getätigt werden kann. Neben dem Einheitskurs sind folgende Zusätze üblich: b (bezahlt): Die zum Einheitskurs abwickelbaren Aufträge waren ausgeglichen. G (Geld): Dem Angebot stand keine Nachfrage gegenüber. B (Brief): Der Nachfrage stand kein Angebot gegenüber. bG (bezahlt Geld): Bei den zum Einheitskurs abwickelbaren Geschäften blieb ein Nachfrageüberhang bestehen.
Kursfeststellung für alle Wertpapiere, die an der Börse zugelassen sind. Die Kursfeststellung erfolgt bei amtlich notierten Papieren durch Kursmakler. Der gesamte Ablauf an der Börse wird durch die Börsenordnung geregelt. Ein Börsengeschäft wird zu dem Kurs abgeschlossen, bei dem die meisten Aufträge, sowohl Käufe wie auch Verkäufe, ausgeführt werden können. Dieses heißt: »Meistausführungsprinzip«. Der Kurs kann an der Börse einmal täglich festgestellt werden, dieses bezeichnet man als Einheitskurs, oder täglich fortlaufend notiert werden, dieses nennt man variable Notierung.
Siehe auch: Einheitskurs, variable Notierung
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