Siehe auch: amtliche Notiz
Fortlaufende Preisfeststellung im variablen Handel während der Börsenzeit. Im Gegensatz zur Einheitsnotierung (Stauprinzip) erfolgt eine Kursnotierung für jeden Abschluß, der innerhalb der Börsenzeit stattfindet (USA: ?dealing by making a price?). Üblich ist die variable Notierung in Deutschland bei Aktien und Anleihen mit großen Umsätzen. Die Zulassung erfolgt auf besonderen Antrag, wobei bei Aktien nur Orders von 50 Stück (à DM nom.) oder ein Mehrfaches über den variablen Markt geleitet wird. Bei Anleihen ist ein Mindestschluß von 1 Mio. DM vorgeschrieben. Bei variablel notierten Anleihen des Bundes, Zerobonds und variabel verzinslichen Titeln erfolgt die Notiz in Schritten von 0,01 Prozentpunkten. Die sich im variablen Handel laufend über die gesamte Börsenzeit ergebenen Kurse werden als variable Kurse bezeichnet. Während der erste variable Kurs einer Börsensitzung als Anfangskurs bezeichnet wird, trägt der letzte variable Kurs die Bezeichnung Schlußkurs.
ist die amtliche Festsetzung der Kurse an einer Börse. Sie erfolgt als fortlaufende Notierung oder als Einheitskurs sowie als Stückkurs, Prozentkurs oder Mengennotierung.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Die Feststellung des amtlichen Börsenpreises für Wertpapiere. Devisen und Waren.
Siehe auch: Amtliche Notierung.
Siehe: Börsennotierung
Begr. für die Festsetzung der amtlichen Börsenkurse. Sie erfolgt durch den Börsenvorstand, der diese Aufgabe den amtlichen Börsenmaklern übertragen kann. Die N. erfolgte in Deutschland ursprünglich fast ausschließlich als Prozentnotierung (in v. H. vom Nennwert); seit 01.07.1969 wird sie für Aktien nur noch in der Stücknotierung (Preis/Euro pro Stück) vorgenommen. Vgl. fortlaufende Notierung, Einheitskurs. S. a. Circa-Notierung.
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