Festsetzung des Börsenpreises am Einheitsmarkt der amtlichen (deutschen) Effektenbörse. An jedem Börsentag wird für jedes Papier nur ein Preis festgesetzt, der entsprechend dem Marktmodell ermittelt wird ? im Gegensatz zur variablen Notierung. Über den Einheitsmarkt laufen alle Obligationen, alle Papiere, die nicht ausdrücklich dem variablen Markt vorbehalten sind, und alle ?Kleinaufträge? (unter 50 Stück) des variablen Markts. Stadien der Preisermittlung auf dem Einheitsmarkt:
? Sammlung der Aufträge beim zuständigen Kursmakler bis zum ?Stichzeitpunkt?.
? ?Kursmachen? durch den Kursmakler: Ermittlung des Preises, zu dem die meisten Umsätze zustandekommen. Das ?Kursmachen? vollzieht sich durch Gegenüberstellung der zu jedem Kurs möglichen Umsätze ? tabellarisch oder graphisch (Marktmodell).
? Kursfestsetzung durch Börsenvorstand bzw. Maklerkammer aufgrund der Ermittlungen der Kursmakler. Als Börsenkurs ist der Kurs festzusetzen, zu dem die meisten Umsätze zustandekommen. Kurszusatz: bezahlt Geld (Kurszusätze).
Vorhergehender Fachbegriff: statutarische Rücklagen | Nächster Fachbegriff: Stauungskosten
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|