Kosten, die bei Verkehrsstörungen bzw. Überlastungen der Verkehrskapazität in Verkehrsspitzen anfallen. Sie treten nicht nur im Strassenverkehr (und hier nicht nur für Fahrzeuge), sondern auch im Flug- und Schiffsverkehr auf. Die Stauungskosten resultieren aus Wartezeiten in Warteschlangen, verminderten Verkehrsgeschwindigkeiten, erhöhten Unfallkosten und können aufgegliedert werden in Zeitkosten von Personen und Gütern sowie Fahrzeugbetriebskosten.
Vorhergehender Fachbegriff: Stauprinzip | Nächster Fachbegriff: Stauwahlklausel
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|