Schuldverschreibungen
Obligation ist ein anderes Wort für Anleihe. Es ist dem Lateinischen entlehnt, stammt ab von »obligatio«: Gebundensein, Verpflichtung.
Schuldverschreibungen
Anleihe oder Schuldverschreibung; festverzinsliches Wertpapier, mit dem der Schuldner dem Gläubiger laufende Zinszahlungen und die Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals zu einem bestimmten Zeitpunkt zusichert; Obligationen stellen somit Gläubigerpapiere dar. Eine Obligation wird typischerweise gestückelt, und die so entstandenen Teilschuldverschreibungen werden in aller Regel an der Börse gehandelt und notiert. Obligationen werden von Bund, Ländern, Gemeinden sowie von Bodenkreditinstituten und Industrieunternehmen ausgegeben.
Unter Obligation (Schuldverschreibung, Anleihe, festverzinsliches Wertpapier, Festverzinsliche, loan, bond) versteht man ein langfristiges, meist festverzinsliches Darlehen, das eine Großunternehmung oder der Staat über die Börse von einer Vielzahl von Darlehensgebern aufnimmt, wobei die Gesamtsumme in Teilschuldverschreibungen gestückelt wird.
Hinweis:
(1) Die Teilschuldverschreibungen lauten gewöhnlich auf 100, 500, 1 000, 5 000 oder 10 000 €. Sie sind in Urkunden verbrieft (Wertpapiere), die normalerweise Inhaberpapiere darstellen, so daß nur derjenige Rechte geltend machen kann, der das Papier besitzt. Die Übertragung auf Dritte erfolgt durch Einigung und Übergabe. Schuldverschreibungen privater Industrie-, Handels- und Verkehrsunternehmen bezeichnet man zur Abgrenzung gegenüber Obligationen des Staates vereinfachend als Industrieobligationen, da Anleihen der Industrie gegenüber Anleihen anderer Unternehmen dominieren.
(2) Neben den Schuldverschreibungen der Industrie sind auch die Pfandbriefe der privaten Hypothekenbanken, der öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten sowie der Schiffspfandbriefbanken zu erwähnen. Pfandbriefe werden zur Finanzierung von Hypothekarkrediten benutzt. Ferner sind die Kommunalobligationen zu beachten, die von öffentlichen Realkreditinstituten und privaten Hypothekenbanken zur Refinanzierung von Darlehen an Bund, Länder und Gemeinden sowie verschiedene öffentlich-rechtliche Körperschaften ausgegeben werden. Schließlich sind die Anleihen der öffentlichen Hand zu nennen (Bundesanleihen, Länderanleihen, Kommunalanleihen, Bahn- und Postanleihen).
(3) Schuldverschreibungen können eingeteilt werden nach
- dem Aussteller: Anleihen der öffentlichen Hand, Bankschuldverschreibungen, Industrieobligationen,
- dem Sitz des Ausstellers: Inlandsanleihen, Auslandsanleihen,
- der Anleihewährung: €-Anleihen, Währungsanleihen,
- der Laufzeit: kurz-, mittel- und langfristige Schuldverschreibungen,
- der Rückzahlung: Tilgungsanleihen, ewige Anleihen,
- der Verzinsung: festverzinsliche, variabel verzinsliche und unverzinsliche Anleihen,
- der Höhe des Zinssatzes: z. B. Sechseinhalbprozenter, Neunprozenter,
- der Besteuerung: steuerfreie, steuerbegünstigte und tarifbesteuerte Obligationen.
(4) Die Besicherung von Obligationen erfolgt im allgemeinen durch Eintragung erstrangiger, vollstreckbarer Grundschulden bis zu 40 % des Beleihungswertes oder durch die sogenannte Negativerklärung, d. h. die vertragliche Verpflichtung, eine bestimmte Menge von Grundstücken nicht durch weitere Grundpfandrechte zu belasten. Dadurch wird sichergestellt, daß die durch eine Negativerklärung gesicherten Rechte des Gläubigers nicht durch später hinzutretende neue Gläubiger mit grundbuchlicher Sicherstellung geschmälert werden. In Ausnahmefällen erfolgt die Besicherung durch Bürgschaften, etwa der Konzernmutter oder staatlicher Stellen.
(5) Die Ausgabe (Unterbringung, Einbringung in den Verkehr, Begebung, Emission) von Obligationen kann als Eigen- oder Fremdemission erfolgen. In der Bundesrepublik ist die Fremdemission durch ein Bankenkonsortium üblich, d. h. Banken schließen sich vorübergehend zur Durchführung eines größeren Finanzierungsgeschäftes zusammen. Das Konsortium stellt der Schuldnerunternehmung sofort den Gegenwert der Anleihe zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, daß der Ausgabekurs der Anleihe und - in Ausnahmefällen - auch der Rückzahlungskurs nicht zwingend mit dem Anleihenennwert übereinstimmen müssen.
(6) Typisch für Anleihen ist der im Zeitablauf feste, in Prozenten vom Nennwert (Nominalwert) angegebene Zinssatz, der Nominalzinssatz. Auf ihn geht die Bezeichnung "Festverzinsliche" zurück. Allerdings gibt es die folgenden Ausnahmen:
(a) Konversion (= Umwandlung) ist bei Anleihen möglich, die durch den Schuldner gekündigt werden können: Der Schuldner bietet dem Anleger nach Rückzahlung neue, niedriger verzinsliche Papiere an.
(b) Floating Rate Notes bieten einen variablen Zinssatz, meist abhängig vom Geldmarktzinssatz über drei oder sechs Monate (z. B. LIBOR = London Interbank Offered Rate oder FIBOR = Frankfurt Interbank Offered Rate).
(c) Zero-Bonds (Nullkupon-Anleihen) sind Obligationen ohne laufende Verzinsung, die abgezinst begeben und aufgezinst zurückgezahlt werden.
(7) Die durchschnittliche Laufzeit von Obligation liegt zur Zeit zwischen 8 und 15 Jahren. Früher wurden auch Anleihen mit 50 jähriger oder gar ewiger Laufzeit emittiert. Heute gelten 15 Jahre als Obergrenze. Die Tilgung erfolgt entweder als einmalige Gesamttilgung am Ende der Laufzeit der Anleihe oder als ratenweise Tilgung der Gesamtschuldverschreibung.
(8) Sonderformen der Obligationen sind Gewinnschuldverschreibung, Optionsanleihe und Wandelanleihe.
häufig syn. mit Anleihe und Schuldverschreibung verwendet.
Obligationen gehören zusammen mit Anleihen, sog. Rentenpapieren und Pfandbriefen zu den festverzinslichen Wertpapieren. Als Obligation bezeichnet man auch ein Schuldverhältnis zwischen zwei Personen. Mit Hilfe von Obligationen verschafft sich der Emittent Fremdkapital. Wenn ein Investor eine Obligation kauft, leiht er dem Emittenten Geld. Der Emittent oder der Verkäufer der Obligation ist der Schuldner und der Investor oder Käufer der Obligation ist sein Gläubiger. Der Preis, den der Investor für die Obligation bezahlt, entspricht dem Fremdkapital, das der Emittent leiht. Wie bei anderen Darlehen schuldet der Emittent Zinsen, solange das Darlehen nicht zurückbezahlt ist. Bereits bei Ausgabe der Obligation wird der Zinssatz festgelegt und bekannt gegeben, nach wie vielen Jahren die Tilgung beginnt und wie lange es dauert, bis die eingegangene Schuld vollständig getilgt ist. Siehe auch Rendite (Errechnungsmethoden).
Langfristige, meist festverzinsliche Schuldverschreibung, ausgegeben von öffentlich rechtlichen Körperschaften (in Deutschland z. B. vom Bund) oder von privaten Unternehmen. Sie dient dem Schuldner zur Deckung des langfristigen Kapitalbedarfes, dem Gläubiger zur langfristigen Kapitalanlage.
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