1. Effektenemission (Effekten): Ausgabe von Wertpapieren und deren Unterbringung auf dem Kapitalmarkt. Zweck der Emission ist die Beschaffung von Eigenkapital (Aktienemission) oder Fremdkapital (Emission von Schuldtiteln). Bringt der Emittent die Wertpapiere selbst am Kapitalmarkt unter, liegt eine Eigenemission vor, bedient er sich hingegen der Unterstützung Dritter (insbesondere des Bankensystems), handelt es sich um eine Fremdemission.
2. Schadstoffemission: Ausstoß von Schadstoffen.
Eine Emission ist die Ausgabe von Wertpapieren. Hierzu zählen u.a. die Ausstellung sowie die Unterbringung und Einführung von Aktien auf dem Kapitalmarkt. Der hauptsächliche Zweck einer Emission liegt in der Beschaffung von Eigenkapital oder Fremdkapital (je nach Emissionsform). Eine Emission kann entweder direkt durch den Emittenten (Selbst-emission) oder indirekt durch Vermittlung von Kreditinstituten im Rahmen eines Emissionskonsortiums (Fremdemission) erfolgen. Bei der Fremdemission übernimmt das Emissionskonsortium gegen Bezahlung das Emissionsrisiko und die technische Abwicklung der Emission (Vorbereitung, Übernahme und Unterbringung der Emission).
issue of securities
(1) Erstausgabe von Effekten. Ziel einer Emission ist die vollständige, risikofreie und kostengünstige Unterbringung von Wertpapieren zur Kapitalbeschaffung.
(a) Bei der Selbstemission bemüht sich die Emittentin (z. B. Unternehmung, öffentliche Hand) ohne Einschaltung Dritter um die Unterbringung der Wertpapiere. Dieser Weg steht i.d.R. nur Emittenten mit einem kleinen Kreis von potentiellen Interessenten offen (z. B. AG mit wenigen Großaktionären bei Kapitalerhöhung).
(b) Die Fremdemission wird der Selbstemission allgemein vorgezogen und vollzieht sich unter Einschaltung eines Kreditinstituts (selten) oder eines Bankenkonsortiums mit entsprechender Placierungskraft. Das Konsortium fungiert als Begebungs-, Übernahmekonsortium oder kombiniertes Übernahme- und Begebungskonsortium ( Fremdemission, Emissionskonsortium, Aktienemission). Die Fremdemission bewirkt i.d.R. ein erhebliches Ansteigen der Emissionskosten.
(2) Benennung für alle Wertpapiere, die zu einer Emission zählen.
Zunehmend wird die Plazierung von Wertpapieren im Rahmen der Kurspflege erfolgreich praktiziert. Insbesondere Zentralbanken als Konsortialführer (so z. B. die Deutsche Bundesbank) nutzen diese Methode bei der Unterbringung großer Volumina.
Unter dem Begriff Emission versteht man die Schaffung, Ausgabe und Unterbringung von Effekten. Rechtlich bedarf es zur Emission von Eigen und Fremdkapitaltiteln lediglich eines entsprechenden Vertrages zwischen dem Aussteller der Effekten (Emittent) und dem Ersterwerber sowie der Übergabe der Effekten an diesen. Wirtschaftlich erfolgt die Emission entweder als Selbstemission (Unterbringung der Effekten beim Publikum durch den Emittenten) oder als Fremdemission unter Einschaltung von Banken (Emissionskonsortium), die als Vermittler tätig werden. Der Emissionsablauf der Fremdemission umfaßt drei Stufen:
1. Schaffung der Effekten durch den Emittenten,
2. Übernahme der Effekten durch die Banken und
3. Unterbringung der Effekten (Plazierung) im Publikum zum Emissionskurs. Im Rahmen des Effektenübernahmevertrages kann sich die Bank auf eine Zeichnungs, Vermittlungs und Verwaltungstätigkeit beschränken, die Effekten kommissionsweise übernehmen oder als Selbstkäufer (Übernahme der Effekten zu einem festen Kurs) auftreten.
In der Umweltwirtschaft:
Emissionen sind die von einer festen oder beweglichen Anlage oder von Produkten ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Strahlen, Wärme, Erschütterungen, Licht, etc.; Gegensatz: Immission.
1. Allg.: Ausgabe. I. e. S. Ausgabe - Auflegung, Platzierung - von Wertpapieren aller Art in grossen Mengen (also nicht z. B. bei der Begebung von Wechseln).
2. Bez. f. den Gegenstand der Emission, also für den Gesamtbetrag der auszugebenden Aktien, Schuldverschreibungen usw.
3. Ausgabe von Banknoten durch die Zentralbank oder andere dazu befugte Bank bzw. den Staat.
1. Syn. für Effektenemission. 2. Die von einer (festen oder beweglichen) Anlage oder von Produkten in der Umwelt verursachte Luftverunreinigung (Gase, Stäube), Abwasser, Abfall, Geräusche (Lärm), Strahlen, Abwärme (z.B. von Kühltürmen), Erschütterungen und ähnliche Erscheinungen.
Ausgabe von Wertpapieren; erstmaliges Inverkehrbringen. Handelt es sich um eine pari-Emission, erfolgt sie zum Nennwert. Liegt der Ausgabekurs über dem Nennwert, geschieht die Emission über pari, liegt er darunter, erfolgt sie unter pari. Zu unterscheiden ist zwischen der Selbstemission und der Fremdemission.
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