Emission
Auch: Wertpapieremission. Ausgabe (Emission) eigener Wertpapiere der Bank als Selbstemission bzw. von Wertpapieren im Rahmen der Fremdemission für andere Unternehmen, meist im Emissionskonsortium.
Im Rahmen der Effektengeschäfte, die Banken für ihre Kunden übernehmen, spielt die Emission (Erstausgabe) von Aktien und Schuldverschreibungen eine bedeutende Rolle. Wegen der Grössenordnung, in der Emissionen üblich sind, kann sie nicht eine Bank allein übernehmen, sondern es schliessen sich für diesen Zweck jeweils mehrere Banken zu einem Emissionskonsortium zusammen. Rechtlich handelt es sich um eine Gelegenheitsgesellschaft (§§705 ff. BGB), die nach Erreichen ihres Zwecks wieder aufgelöst wird. Verschiedentlich werden jedoch Konsortien in gleicher oder weitgehend gleicher Zusammensetzung immer wieder tätig. Ins- bes. gilt dies für die Emission von Staatspapieren (Bundesanleihekonsortium). In Deutschland ist es der Regelfall, dass das Konsortium die zu emittierenden Effekten im ersten Schritt fest vom Emittenten übernimmt, damit also auch das Absatzrisiko trägt, und im zweiten Schritt versucht, sie beim Publikum unterzubringen (Plazierung). Jedes Konsortialmitglied verpflichtet sich dazu, einen bestimmten Anteil der Emission (Quote) abzusetzen. Für die Verhandlungen mit dem Emittenten und für die technische Abwicklung der Emission übernimmt eine der Banken die Geschäftsführung (Konsortialführer), gewöhnlich die bevorzugte Hausbank des Emittenten. An die Emission schliessen sich weitere, mit ihr zusammenhängende Leistungen der Bank an: die Börseneinführung der Effekten (die nur durch an der betreffenden Börse zugelassene Banken möglich ist), der Zinsen- bzw. Dividendendienst sowie mitunter auch die "Pflege" der Börsenkurse. Literatur: Obmstedt, H., Netzplantechnik bei Emissionsgeschäften, Stuttgart 1974. Scholze, H., Das Konsortialgeschäft der deutschen Banken, 2 Halbbände, Berlin 1973.
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