(1) Bank, der ein Unternehmen vornehmlich oder ausschließlich die Besorgung der Bankgeschäfte überträgt.
(2) Bank, die einem Großunternehmen (oder einer öffentlichen Körperschaft) angegliedert ist, deren Geschäftstätigkeit vornehmlich auf die Bedürfnisse der Großunternehmung abgestellt ist. Sie ist allerdings i. d. R. darüber hinaus im allgemeinen Bankgeschäft tätig. Vorherrschend ist der Typ der Konzernbank, die neben der Abwicklung banküblicher Geschäfte auch spezielle Finanzierungs- und Verwaltungsaufgaben ( Holdinggesellschaften) zu übernehmen hat.
(3) Bank, die für ein zentrales Kreditinstitut tätig wird, indem sie die Kredite weiterleitet und verwaltet.
Im weiteren Sinne eine Bank, mit der ein Bankkunde (Unternehmen) den wesentlichsten Teil seiner Bankgeschäfte abwickelt;
im engeren Sinne eine Bank, die einem bestimmten Großunternehmen angegliedert ist und die die Bankgeschäfte dieses Unternehmens abwickelt, in der Regel aber auch mit Dritten Bankgeschäfte betreibt (zum Beispiel Konzernbank);
eine Bank, die ein Geschäft in die AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH einbringt und den sogenannten Hausbankenteil (in der Regel 75% bei A- und C-Krediten, 85 bis 90% bei E-Krediten) refinanziert;
eine Bank, über die Kreditinstitute mit Sonderaufgaben (zum Beispiel Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)) die von ihnen zu vergebenden Mittel in Form von Krediten an die Endkreditnehmer leiten (Hausbankverfahren) und die gegenüber diesen Kreditgebern gewisse Aufgaben- und Haftungen übernimmt und dafür an den Zinsen und Provisionen beteiligt wird.
1. Bank, mit der ein Bankkunde, vor allem ein Unternehmen, den grössten bzw. wesentlichsten Teil seiner Bankgeschäfte abwickelt (Relationshipbanking). 2. Bank, die einem bestimmten Grossunternehmen angegliedert ist und die Bankgeschäfte des Unternehmens ab- wickelt, i. d. R. aber auch mit Dritten Bankgeschäfte betreibt. Eine Konzernbank ist i.d.S. die Hausbank eines Konzerns.
3. Bank, über die Kreditinstitute mit Sonderaufgaben im öffentlichen-rechtlichen Bereich die von ihnen zu vergebenden Fördermittel in Form von Krediten an die Endkreditnehmer leiten (Hausbankverfahren).
Die Bank, mit der ein Kunde den überwiegenden Teil seiner Bankgeschäfte (z. B. Führung der Kontokorrent- und Sparkonten, Zahlungsverkehr, Kreditaufnahme, Wertpapiergeschäfte) abwickelt.
Bankverbindung eines Unternehmens oder eines privaten Kontoinhabers, über die der überwiegende Teil der Bankgeschäfte abgewickelt wird. Dies betrifft sowohl den laufenden Zahlungsverkehr wie auch das Wertpapiergeschäft und Kreditaufnahmen.
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