Grundsätzlich haften Hausbesitzer, wenn von ihrem Besitz Gefahren für Dritte ausgehen. Diese Versicherung stellt Versicherungsschutz gegen die Risiken aus Haus- und Grundbesitz bereit, soweit diese nicht schon durch andere Versicherungssparten gedeckt sind wie beispielsweise Privathaftpflicht. Während beim selbst bewohnten Einfamilienhaus alle Ansprüche Dritter durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, schützt bei vermieteten Gebäuden den Hausbesitzer die Haus- und Grundstücks-Haftpflichtversicherung. Wohneigentumsbesitzer sollten dringend eine private Haftpflichtversicherung haben. Denn die ist für private Hausbesitzer doppelt wichtig: Sie sichert auch gegen Schadensersatzansprüche auf eigenem Grund und Boden ab. Und auch das Schrebergärtchen oder das in Deutschland gelegene Wochenendhaus fallen unter diesen Schutz. Ausserdem: In der privaten Haftpflicht sind üblicherweise Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 25 000 Euro mit versichert. Damit sind also kleinere Um- oder Anbauten problemlos.
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