Verfahren bei der Begebung (Erstplacierung) von Aktien und Anleihen, bei dem die Unterbringung der Effekten im
(a) Konsortialverfahren zu festen Konditionen erfolgt. Hierbei wird im Zuge der Emission ein Bankenkonsortium ( Emissionskonsortium) eingeschaltet, welches als Übernahme-, Begebungs- oder als kombiniertes Übernahme- und Begebungskonsortium fungiert.
(b) Tenderverfahren besorgt wird.
(c) Konsortial-/Tenderverfahren vollzogen wird. Es handelt sich hierbei um eine kombinierte Emissionstechnik.
Funktionsweise: Unterbringung einer Quote des Gesamtemissionsvolumens bei einem Begebungskonsortium im Konsortialverfahren sowie anschließende Plazierung der Restquote des Emissionsvolumens bei anderen Banken oder sonstigen Finanzintermediären im Tenderverfahren.
Die Kosten der Fremdemission bei Aktienemissionen (Anleiheemissionen) belaufen sich auf 7 %-9% (4,5 %-5 %) des Emissionsvolumens ( Emissionskosten).
Siehe auch: Emission
Von einer Bank oder - meist - mehreren Banken in der Form des Bankenkonsortiums (Emissionskonsortium, -Syndikat) für Unternehmen und Staat emittierte, d.h. gekaufte und im Publikum platzierte Wertpapiere aller Art, vor allem Anleihen und andere Schuldverschreibungen, bei Unternehmen auch Aktien. Gegenstand des Emissionsgeschäfts (Konsortialgeschäfts) der Banken. Ggs.: Selbstemission (Eigenemission).
Bezugsrecht
Form des Verkaufs von Wertpapieren, bei der ein Kreditinstitut in die Emission mit einbezogen wird, um beratend zur Seite zu stehen und den Verkauf der Wertpapiere zu übernehmen. Beim Verkauf kann das Kreditinstitut lediglich als Vermittler zwischen Emittenten (Kreditnehmer) und Wertpapierkäufern (Kreditgeber) auftreten oder aber das gesamte Wertpapiervolumen auf eigene Rechnung fest übernehmen, um die Papiere dann selbst am Kapitalmarkt zu veräussern. Im letztgenannten Fall trägt das Kreditinstitut das Risiko, dass sich nicht genügend Wertpapierkäufer finden; Gegenteil Selbstemission.
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