Emissionskonsortium, Kartell
Das Syndikat ist die stärkste Form des Kartells, bei dem der Absatz oder die Beschaffung der zusammengeschlossenen Unternehmungen einer besonderen Gesellschaft, meist einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), übertragen wird.
ist eine Form des Rationalisierungskartells. Es handelt sich dabei um eine Organisation, die für die Mitgliedsunternehmen gemeinsame Beschaffung oder gemeinsamen Absatz betreibt: eine besonders straffe Form des Kartells. Beim Vertriebssyndikat beispielsweise bestellen die Kunden direkt beim Syndikat, das die Aufträge an die Mitglieder weiterleitet; dies erfolgt nach einem bestimmten Schlüssel. Bezahlt wird ebenfalls an das Syndikat, das die Erlöse in gleicher Weise weiterleitet. Syndikate gehören nach § 5 Abs. 3 GWB zu den genehmigungspflichtigen Kartellen.
Absatzkartell
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Form des Monopols und eine höhere Form des Kartells, dessen Besonderheit der zentralisierte Warenabsatz ist. >Monopol
Auch: Konsortium. Vor allem im internationalen Kreditgeschäft (Kreditkonsortium) verwendete Form der Zusammenarbeit bei der Vergabe von betragsmässig sehr hohen Krediten (syndizierte Kredite). Instrument der Risikoteilung.
In der Wirtschaftssoziologie: [1] Form des Kartells, in dem die Mitgliedsunternehmen den Warenabsatz z.B. von Rohstoffen wie Kohle und Stahl über ein gemeinsames Verkaufskontor abwickeln. An die Stelle der Konkurrenz auf dem Absatzmarkt tritt die interne Konkurrenz um Verkaufsquoten.
[2] Syndikalismus [1]
Sonderform des Preiskartells. Seine Mitglieder verpflichten sich, auf eine autonome Preis- und Mengenpolitik zu verzichten und ihre Produkte ausschliesslich über eine gemeinsame Verkaufsorganisation abzusetzen. Diese überwacht zumeist auch das Einhalten der vereinbarten Kartellbestimmungen. Syndikate unterliegen dem Kartellverbot des § 1 GWB. Literatur: Emmerich, V, Kartellrecht, 6. Aufl., München 1991.
Konsortium
Außenhandel, institutioneller
1. Straffste und stärkste Organisationsform eines -Kartells, da der Wettbewerb bezüglich mehrerer Aktionsparameter (Preis, Absatz, Konditionen etc.) beschränkt wird. Es besitzt eine zentrale, als juristische Person verselbständigte Verkaufstelle (eventuell auch für den Einkauf). Die Kartellmitglieder treten selbst nicht mehr mit Kunden (und Lieferanten) in Geschäftsbeziehungen. Dem Syndikat können je nach Zweck sehr weitgehende Kompetenzen zugewiesen werden wie Festlegung einheitlicher Verkaufspreise, Zuteilung von Aufträgen, Ausstellung von Rechnungen und der Einzug von Forderungen. Schwerpunkte: Vertrieb von Massengütern wie Kali, Kohle, Zement. Syndikate sind wie -, Preiskartelle nur als Rationalisierungskartelle kraft ausdrücklicher Erlaubnis gestattet, die nur erteilt wird, falls der Rationalisierungszweck anders nicht erreicht wird und die Rationalisierung im Interesse der Allgemeinheit erwünscht ist (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 5 Abs. 1).
2. Im Ausland gebräuchliche Bezeichnung für die Organisation der Arbeiterbewegung in Form der - Gewerkschaften.
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