Die wichtigsten Erscheinungsformen eines Absatzkartell sind das Absatzsyndikat und 22 Absatzorientierung das Gebietskartell. Das Absatzsyndikat ist eine spezifische Ausprägung bestimmter Kartellformen und wird auch als Kartell höherer Ordnung bezeichnet. Kennzeichen dieser Kartellorganisation ist, daß sie sich als Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit zwischen die Kartellmitglieder und deren jeweilige Absatzmärkte schiebt, um so eine Umgehung der Kartellverpflichtungen durch die Kartellmitglieder zu unterbinden. Bei einem Gebietskartell beziehen sich die Kartellvereinbarungen auf die räumliche Abgrenzung der Absatzgebiete der Kartellmitglieder, indem diese unter sich die räumliche Aufteilung eines Marktes vornehmen. Falls keine wesentliche Außenseiterkonkurrenz besteht, können die Kartellmitglieder eine monopolartige Stellung erwerben.
Siehe Vertriebskartell
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