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Aktionsparameter

Ein Aktionsparameter ist eine Größe, die der wirtschaftspolitische Entscheidungsträger festlegt oder verändert, um ein Ziel (z.B. ein bestimmtes Verhalten von Wirtschaftssubjekten) zu erreichen. Beispiel: Veränderung des Steuersatzes oder Steuertarifs der Einkommensteuer, um das Konsumverhalten zu beeinflussen.

Größe, die der Betrieb durch Entscheidungen beeinflussen kann. Gegensatz: Daten. Bei wachsendem Planungshorizont werden immer mehr Größen zu Aktionsparametern, die in kurzer Zeit relativ unbeeinflußbar sind. Aktionsparameter sind z.B. die Kostenbestimmungsfaktoren Maschinenbelegung und Ausrüstung des Betriebs mit Produktionsfaktoren.

Aktionsparameter sind vom Entscheidungsträger direkt beeinflußbare Variablen, Größen oder Handlungen. Die Aktionsparameter sind die Teilkomponenten einer Aktion, die erst dann vollständig definiert ist, wenn allen dazugehörigen Aktionsparametern bestimmte Ausprägungen oder Werte zugeordnet worden sind. Vom Entscheidungsträger nicht beeinflußbare Größen heißen dagegen Erwartungsparameter oder Zustandsparameter.

In der Wirtschaftssoziologie: aus der Ökonomie stammende Bezeichnung für diejenigen Werte oder Grössen, die ein Handelnder in seinen Aktionen unabhängig voneinander bestimmen kann. Die Aktionsparameter des Produzenten einer Ware können etwa die Menge der Herstellung oder der Preis, zu dem die Ware angeboten werden soll, sein.

Grösse, die vom einzelnen Akteur selbst (unmittelbar) beeinflusst werden kann. Ziel eines Aktionsparametereinsatzes ist es immer, die eigene Marktposition wiederherzustellen, zu erhalten bzw. zu verbessern. Aktionsparameter können für ein Unternehmen sein: Preis und Nicht-Preisparameter (Produkt, Quantität und Qualität, Werbung und Information, Konditioneil, Service, Forschung und Entwicklung). Vom Akteur nicht (direkt) beeinflussbare Grössen bezeichnet man als Erwartungsparameter oder Daten.

In Entscheidungssituationen eine kontrollierte Variable, die der Entschei­dungsträger entweder festlegen oder beeinflus­sen kann. In der Absatzlehre eine Tätigkeit, durch die ein Wirtschaftsunternehmen auf den Absatzmarkt einwirkt bzw. einzuwirken versucht.

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