der Zeitpunkt, bis zu dem die –, betriebliche Planung reicht.
Der Planungshorizont, auch ökonomischer Horizont genannt, ist der Zeitraum, auf den die Planungsperiode beschränkt ist. Der Planungshorizont als Grenze der Planungsperiode ist abhängig von den Möglichkeiten der Information des Entscheidungsträgers.
Der Planungshorizont bestimmt die zeitliche Reichweite der Planung. Er gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt die in den Plänen enthaltenen Angaben über Zielrealisierungen, Maßnahmendurchführungen und Ressourceneinsätze maximal gelten sollen. Es handelt sich dabei um eine subjektive Festlegung, die das »Wollen« und vor allem das »Können« der Planer widerspiegelt. Vom Planungshorizont zu unterscheiden ist die Reichweite der tatsächlichen Konsequenzen des Planens. Letztere kann weit über den ersteren hinausreichen, falls, was die Regel ist, die Unternehmung über den Planungszeitraum hinaus existiert.
Bestimmungsgründe für den Planungshorizont sind die Möglichkeiten und Kosten der Beschaffung zu-kunftsbezogener Informationen, diesystemare Bedeutung und die zeitliche Bewältigung des Planungsproblems, die Turbulenzen in der Umwelt und die Reagibilität des Unternehmens sowie die Möglichkeiten und Kosten zur Revision möglicherPlanentscheidungen.
definiert den Planungszeitraum als ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung von Plänen und deren Konsequenzen. Darin kommt zum Ausdruck, bis zu welchem Zeitpunkt die in den Plänen verankerten Angaben maximal gelten sollen. Die tatsächlichen Auswirkungen einer Planung können selbstverständlich den Planungshorizont über- oder unterschreiten.
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