(Entscheidungseinheit) kleinste organisatorische Einheit, die selbständig Wirtschaftspläne aufstellt und über die Durchführung ökonomischer Aktivitäten entscheidet. Wirtschaftssubjekte können sowohl Einzelpersonen als auch Personenmehrheiten (z. B. Privathaushalte, Gebietskörperschaften, Aktiengesellschaften) sein. Die Zusammenfassung und Klassifizierung von Wirtschaftssubjekten zu Sektoren hängen stets von der jeweiligen Fragestellung ab. In der Wirtschaftstheorie und im Volkswirtschaftlichen Rechnungswesen stellt die Einteilung nach dem Schwerpunkt der ökonomischen Aktivitäten in Unternehmen, private Haushalte und öffentliche Haushalte (Staat) die gebräuchlichste Sektorengliederung dar.
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