Siehe auch: Wirtschaftsordnung
Wirtschaftliches Handeln findet in modernen industriellen Gesellschaften innerhalb staatlich gesetzter Rahmenbedingungen statt, die darauf abzielen, die Wirtschaftsordnung zu erhalten und zu gestalten. Allen Wirtschaftsordnungen gemeinsam sind die für jede Wirtschaft zentralen Fragen: Was soll produziert werden, wie soll produziert werden, und für wen sollen die Güter produziert werden? Wie diese Fragen beantwortet werden, hängt vom jeweiligen Wirtschaftssystem bzw. der Wirtschaftsordnung ab. Dabei unterscheidet man zwischen der Marktwirtschaft und der Zentralverwaltungs- bzw. Planwirtschaft. Eine Abwandlung der Marktwirtschaft stellt z.B. das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland dar, das als Soziale Marktwirtschaft bezeichnet wird. Die Begriffe Wirtschaftsordnung und Wirtschaftssystem werden häufig synonym verwandt.
umfasst erstens die wirtschaftlichen Elemente, d. h. die natürlichen und sachlichen Ressourcen sowie die Menschen in ihrer Rolle als Produzenten und Konsumenten, zweitens die wirtschaftlichen Beziehungen, d. h. die Produktions-, Verteilungs- und Konsumprozesse in und zwischen den Wirtschaftseinheiten, und drittens die wirtschaftliche Ordnung oder Organisation, die sich aus der Summe der für den Wirtschaftsprozess verbindlichen rechtlichen und institutionellen Regelungen konstituiert. Derjenige Teil dieser Regelungen, der in der Verfassung, in Rechtswerken oder Verordnungen in Form geschriebener und verbindlicher Regelungen normiert ist, etabliert die Wirtschaftsverfassung. Zusammen mit den meist ungeschriebenen Normen und Institutionen begründen diese Regelungen die Wirtschaftsordnung. Ein Wirtschaftssystem umfasst demnach die Wirtschaftsordnung und den Wirtschaftsablauf. Sowohl die Ordnung als auch der Ablauf jedes Wirtschaftssystems werden massgeblich von der Interdependenz mit anderen sozialen Teilsystemen, insb. aber mit dem politischen System geprägt. So formen die politische Verfassung und die Ordnungspolitik die Spielräume wirtschaftlicher Handlungsrechte, mithin die Wirtschaftsordnung, und die jeweils betriebene Ablaufspolitik beeinflusst Verlauf und Ergebnisse des Wirtschaftsprozesses, wodurch sich folgender Systemzusammenhang ergibt (vgl. Abb.). Die Klassifizierung von Wirtschaftssystemen orientiert sich meist an der Wirtschaftsordnung und speziell an der verschiedenen Ausprägung von Teilordnungen. In der Morphologie der Ordnungstheorie werden verschiedene Formen der Planungsordnung, Eigentumsordnung, Unternehmensverfassung und Marktordnung herausgestellt und untergliedert. Dieser Gliederung liegt ein institutionelles Kriterium (wer plant und über welche Institutionen werden Pläne koordiniert) zugrunde. Orientiert man die Klassifikation stärker am Wirtschaftsprozess und hierbei an verschiedenen funktionalen Entscheidungserfordernissen, gelangt man zur Einteilung des Wirtschaftssystems in Entscheidungs-, Informations- und Motivationsstruktur. Richtet man die Klassifikation an periodenbezogenen Kriterien aus, lassen sich Wirtschaftssysteme in verschiedene Wirtschaftsstufen oder — in Verbindung mit den Eigentumsverhältnissen an Produktionsmitteln — in Formationen klassifizieren, z. B. in Urgesellschaft, Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus, Sozialismus und Kommunismus. Durch die Kombination von Ordnungsformen, Stufen und Formationen können charakteristische Typen von Wirtschaftssystemen gebildet werden. Die sowohl in der Wissenschaft als auch in der Alltagssprache verbreitete Typisierung in privatwirtschaftliche (kapitalistische) Marktwirtschaften und in sozialistische Zentralverwaltungswirtschaften beruht auf einer Kombination von Eigentums-und Planungsordnung. Durch differenziertere Verknüpfung erhält man die in der Übersicht dargestellten Systemtypen (vgl. Abb.). Diese Typisierungen können weiter verfeinert werden. Wird etwa der Grundtyp der privatwirtschaftlichen Marktwirtschaft um verschiedene Grade der staatlichen Einflussnahme erweitert, so verwandelt er sich in die Wirtschaftssysteme des Interventionismus, des Dirigismus oder des Wohlfahrtsstaates. Literatur: Leipold, H., Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme im Vergleich, 5. Aufl., Stuttgart 1988. Schönwitz, DIWeber, H.-J., Wirtschaftsordnung, München, Wien 1983.
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