(Feudalverfassung, -Ordnung) seit dem 8./ 9.Jh. in Deutschland entstandene Wirt- schafts- und Gesellschaftsordnung, die einmal das Lehenswesen im Sinne staatlich-politischer Rechtsbeziehungen zwischen Freien (König-Vasallen) umfasst, zum anderen die Stellung der dörflich-bäuerlichen Bevölkerung als Hintersassen (Hörige, Grundholden) gegenüber den weltlichen und geistlichen Grundherren beschreibt. Kennzeichen ist eine mit politischer und rechtlicher Macht ausgestattete adelige Oberschicht, die aufgrund zahlreicher standesgebundener Vorrechte als Grundherr (Grundherrschaft) über öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Ordnungsmöglichkeiten verfügt, um das Verhältnis zu den abhängigen Grundholden zu gestalten. Neben Adel und Kirche konnten später auch reiche Bürgerliche Grundherren werden und damit in feudale Rechte eintreten. Im Marxismus bedeutet Feudalismus eine Entwicklungsstufe "ausbeuterischer Herrschaft" zwischen der antiken Sklavenhaltergesellschaft und der im 19. Jh. beginnenden Herrschaft der Bourgeoisie (Produktionsweise). Tatsächlich erlischt die Feudalordnung mit Beginn der bürgerlichen Reformen nach der Französischen Revolution von 1789 (Bauernbefreiung, Stein-Hardenbergsche Reformen).
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