Herreneigentum an Grund und Boden und Herrschaft über die abhängigen Grundholden (Bauern). Die Grundherrschaft war die Agrarverfassung Europas vom 7. bis 19. Jh., entstanden aus der Schutz-, Gerichts- und Gefolgschaftsherrschaft des germanischen Rechts und dem Bodeneigentumsrecht der römischen Gutswirtschaft. Herrschaftsgrundlage ist der Boden, nicht der Mensch ( Leibeigenschaft). Die Grundholden sind abgabe- (z.B. Zehnt, Gilt) und leistungspflichtig (Fronden). Im Spätmittelalter bildete sich die Rentengrundherrschaft heraus (Leistungen überwiegend in Geld), und es wurden besondere Abgaben für die Ausübung der Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt durch den Grundherrn erhoben. Die Auflösung der Grundherrschaft erfolgte im 19. Jh. Bauernbefreiung).
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