nach Max Weber die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden. Jede Organisation wird dadurch gebildet, dass Personen Ressourcen, etwa Arbeitszeit, -kraft, Wissen und Kapital, in die Organisation als gemeinsamen Pool ein- bringen. Diese Ressourcen sind dann der separaten, individuellen Verfügung der Beteiligten entzogen und immer einer zentralen Entscheidungs- und Koordinationsinstanz unterstellt ( Zentralisierung), und zwar sowohl dann, wenn eine einzelne Person (Singularinstanz), als auch dann, wenn eine Gruppe von Personen (Pluralinstanz) diese zentrale Instanz darstellt ( Hierarchie). Jede Organisation ist ein Herrschaftsverband. Herrschaft wird ausgeübt, wenn eine Einzelperson als Inhaber einer übergeordneten Stelle persönliche Weisungen an untergeordnete Stellen gibt, wenn eine Instanz, z.B. die Mitgliederversammlung einer Unternehmung in der Arbeiterselbstverwaltung, verbindliche Anweisungen bzw. Plandaten beschliesst oder wenn Verfahrensrichtlinien erlassen werden ( Instanz, Autorität). Mitgliedschaft in einer Organisation bedeutet stets Verzicht auf individuelle Entscheidungsautonomie und Etablierung von Herrschaft. Die Organisationsmitglieder verzichten auf die Möglichkeit einer eigenen separaten Disposition ihrer in die Organisation einge- brachten Ressourcen und verpflichten sich, die Entscheidungen der zentralen Instanz zu akzeptieren. Die Ausübung von Herrschaft ist daher kein Spezifikum, aufgrund dessen Organisationen voneinander zu unterscheiden wären. Es verkörpert vielmehr ein Merkmal, das allen Organisationen im weitesten Sinne, d. h. allen sozialen Systemen, die auf dem Prinzip der Ressourcenzusammenlegung aufbauen, z.B. Unternehmen, Kirchen, Parteien, Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften und Staaten, generell zukommt und diese grundsätzlich von Marktstrukturen unterscheidet Koordination in Organisationen). In Marktstrukturen, d.h. in Netzwerken reziproker Austauschbeziehungen, stellt sich nicht die Frage der Herrschaft, sondern viel allgemeiner das Problem der Macht, wobei unter Macht jede Chance verstanden wird, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht. Herrschaft ist also ein Sonderfall von Macht und setzt begrifflich präziser das Vorhandensein eines Befehlenden, eines Befehls und angebbarer Personen, die gehorchen, voraus. Literatur: Vanberg, V., Markt und Organisation, Tübingen 1982. Weber, M., Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Aufl., Tübingen 1976.
Vorhergehender Fachbegriff: Hermesdeckungen | Nächster Fachbegriff: Hersteller
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|